Alkohol war nicht die Ursache
Schwerer Unfall von Prambach: Gericht senkt Strafmaß gegen Vater am Steuer ab

02.08.2022 | Stand 25.10.2023, 10:21 Uhr

In der Unglücksnacht vom 13. August 2021 ist ein Auto in Prambach gegen die Scheune geprallt und in Flammen aufgegangen. Ersthelfer retteten die beiden Insassen, darunter ein Kleinkind. Der Fahrer wurde am Dienstag vor dem Pfaffenhofener Amtsgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Foto: Vifogra/Archiv

Der Alkohol war nicht die Ursache für den schweren Unfall am 13. August vor einem Jahr in Prambach (Landkreis Pfaffenhofen), bei dem in letzter Minute ein Vater und sein einjähriger Sohn aus ihrem brennenden Auto gerettet werden konnten.



Zu dieser Überzeugung kam am Dienstag das Pfaffenhofener Amtsgericht nach zwei Verhandlungstagen und der Vernehmung mehrerer Zeugen. Der Fahrer Michael F. (Name geändert) hatte gegen den Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung und Straßenverkehrsgefährdung mit Erfolg Einspruch eingelegt. Das Gericht senkte das Strafmaß letztlich ab und ließ den zweiten Anklagepunkt fallen.

Wie berichtet, war in jener Nacht der 35-jährige Vater mit seinem Sohn auf der Kreisstraße 6 von Schweitenkirchen kommend in Richtung der B 13 unterwegs nach Hause. In einer Rechtskurve im Hettenshausener Ortsteil Prambach verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam von der Fahrbahn ab, rutschte übers Bankett und knallte gegen eine Scheune. Das Fahrzeug fing sofort Feuer. Anwohner schlugen die Autoscheiben ein und zogen die Insassen aus dem Fahrzeug.

Grund für Unfall zu klären

Die Fragen, die das Gericht zu klären hatte: War Alkohol der Grund für den Unfall? Michael F. war zuvor auf einer Betriebsfeier, bei der er, wie ein Zeuge bestätigte, nicht einmal ein ganzes Bier getrunken habe. Bei einer Blutentnahme um Mitternacht, zwei Stunden nach dem Unfall in der Regensburger Uniklinik, wurden bei Michael F. 0,47 Promille festgestellt, die aber nach Überzeugung des Gerichts von Medikamenten herrühren können, die der 35-Jährige zuvor eingenommen und die ihm nach dem Unfall die Ärzte verabreicht hatten.

Die andere Frage: War der Angeklagte mit zu hohem Tempo unterwegs? An der Unfallstelle ist Tempo 60 vorgeschrieben, vier Zeugen hatten erklärt, er sei „ziemlich flott“ gewesen. Ein Anwohner und auch ein Polizeibeamter sagten aus, dass es auf diesem Straßenabschnitt immer wieder zu Unfällen kommt, einmal wegen überhöhter Geschwindigkeit, zum anderen wegen der Schlaglöcher. Auch Amtsrichterin Katharina Laudien war in ihrer Urteilbegründung davon überzeugt, dass Michael F. die Tempobeschränkung nicht eingehalten hat. „Sie waren zu schnell, schneller als 60.“ Es sei dunkel gewesen, hinten im Fond saß ein Kleinkind, das ihn möglicherweise abgelenkt habe, und da reiche bei dieser polizeibekannten gefährlichen Strecke in der Kurve ein kleines Abweichen, um von der Fahrbahn zu geraten.

Richterin: „Wo man sich auskennt, ist man weniger achtsam“

Michael F. kennt diese Strecke, sie ist sein üblicher Heimweg. Deshalb habe er, so die Richterin, nicht die nötige Sorgfalt walten lassen. „Da, wo man sich auskennt, ist man weniger achtsam.“ Auch das spreche gegen den Vorwurf eines alkoholbedingten Unfalls.

Laudien berücksichtigt in ihrem Urteil, dass Michael F. durch den Unfall selbst geschädigt ist: Finanziell, physisch und psychisch. Weil die Versicherung ihm nur einen Teil des Schadens ersetzt hat, stehe er kurz vor der Privatinsolvenz, hatte der 35-Jährige erklärt. Er leidet immer noch an den Folgen des Unfalls, in Kürze muss er erneut operiert werden. Und das Unfallgeschehen wird ihn wohl sein Leben lang belasten. Die Richterin senkt das Strafmaß auf 50 Tagessätze à 45 Euro ab, den Führerschein bekommt er statt nach zwölf schon nach sechs Monaten wieder.