Pfaffenhofen
Verwaltungsgericht kippt Ratsbegehren zum Gewerbegebiet Kuglhof 2

Gegner mit Eilantrag erfolgreich – Stadt stolpert über Formulierungen zur Südumgehung

09.03.2023 | Stand 17.09.2023, 1:13 Uhr

Neben dem bestehenden Gewerbegebiet Kuglhof (links) will die Stadt Pfaffenhofen auf 38 Hektar landwirtschaftlichen Flächen ein zweites Gewerbe- und Industriegebiet ausweisen. Foto: Ebensberger

Die Gegner des geplanten 38-Hektar-Gewerbegebiets Kuglhof 2 haben im Vorfeld des Pfaffenhofener Bürgerentscheids einen bedeutenden juristischen Etappenerfolg erzielt.



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Das Verwaltungsgericht München hat am Donnerstag das befürwortende Ratsbegehren vorläufig gekippt. Rechtlich zulässig bleibt hingegen das Bürgerbegehren „Stoppt den Flächenfraß – Kein Gewerbegebiet Kuglhof 2“.

„Das Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag stattgegeben und der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm mit einstweiliger Anordnung vorläufig untersagt, das Ratsbegehren in der aktuellen Form weiter zu betreiben“, teilt ein Gerichtssprecher auf Anfrage unserer Zeitung mit. „Beim derzeitigen Verfahrensstand kann damit trotz bereits versandter Stimmzettel am 2. April 2023 in der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm kein Bürgerentscheid (weder zum Bürgerbegehren, noch zum Ratsbegehren) stattfinden.“

IG: „Noch kein Grund zum Jubeln“



Der erfolgreiche Eilantrag ist derweil Rückenwind für die Interessengemeinschaft „Stoppt den Flächenfraß am Kuglhof“ (IG), die beim Verwaltungsgericht den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz eingereicht hatte. „Für uns ist das ein Energie-Booster: Das Verwaltungsgericht bestätigt, dass wir den Bürgern eine klare Entscheidungsgrundlage bieten – die Stadt hingegen in keinster Weise“, erklärt Manfred „Mensch“ Mayer (GfG) als Vertreter des Bürgerbegehrens in einer ersten Reaktion. Er warnt aber vor verfrühter Euphorie: „Ein Grund zum Jubeln wäre es erst, beim Bürgerentscheid eine Mehrheit und das Quorum zu erreichen – und bis dahin haben wir noch viel Arbeit.

Gericht: Formulierung schmälert Entscheidungsfreiheit



Zur Begründung der Entscheidung führte die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts im Wesentlichen aus: Die Vertreter eines Bürgerbegehrens haben das Recht, ein konkurrierendes Ratsbegehren abzuwehren, wenn dieses so formuliert ist, dass damit die Entscheidungsfreiheit der Bürger bei der Abstimmung beeinträchtigt wird und damit auch die Erfolgsaussichten des Bürgerbegehrens geschmälert werden. „Das Gericht sieht diese Voraussetzungen als erfüllt an“, so Sprecher Florian Huber. „Das Ratsbegehren vermittelt durch die Aufnahme der Begriffe ,mit Südumgehung‘ in Überschrift und Fragestellung den Eindruck, dass es sich bei der ,Südumgehung‘ um einen wesentlichen Projektteil des ‚Gewerbeparks‘ bzw. Gewerbegebiets handelt.“ Demgegenüber spreche sich das Bürgerbegehren im zweiten Teil der Fragestellung dafür aus, die Fläche in der landwirtschaftlichen Nutzung zu belassen. „Ein Abstimmender, der sich für die ,Südumgehung‘ aussprechen möchte, könnte sich daher gezwungen sehen, damit zugleich für den ,Gewerbepark‘ zu stimmen“, so Gerichtssprecher Huber. „Hierdurch könnte in unzulässiger Weise auf die Abstimmungsfreiheit der Bürger eingewirkt werden.“

Das Pikante an diesen Aussagen: Ausgerechnet wegen einer Formulierung zur Südumgehung hatte der Stadtrat im Januar seinerseits ein zweites Bürgerbegehren als unzulässig abgelehnt. Für den Stadtrat und die Stadtverwaltung ist die Entscheidung eine umso größere Klatsche: Die Verantwortlichen waren von der Zulässigkeit ihrer eigenen Südumgehungs-Formulierung überzeugt. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann die Stadt allerdings als Rechtsmittel innerhalb von zwei Wochen noch Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erheben.

Zum Hintergrund



Dass das mit großer Mehrheit vom Pfaffenhofener Stadtrat beschlossene Ratsbegehren zum geplanten Gewerbegebiet Kuglhof 2 rechtlich überhaupt zulässig ist, haben die Vertreter des Bürgerbegehrens von Anfang an bezweifelt. Unter anderem, weil das Ratsbegehren eine Formulierung zur Südumgehung enthält, während eine zweite Fragestellung der IG aus diesem Grund vom Stadtrat als unzulässig abgelehnt worden war. Am 13. Februar haben sie daher einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht. Der Stadtrat hingegen wollte das Ratsbegehren beim Bürgerentscheid am 2. April parallel zur Fragestellung des Bürgerentscheids „Stoppt den Flächenfraß – Kein Gewerbegebiet Kuglhof 2“ zur Abstimmung stellen.

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