Pfaffenhofen
Kuglhof-2: Bürgermeister kündigt nach Klatsche vorm Verwaltungsgericht Rechtsmittel an

09.03.2023 | Stand 17.09.2023, 1:12 Uhr

Das Ratsbegehren mit dem Titel „Wohlstand sichern, Klima schützen – Ja zum grünen Gewerbepark [Kuglhof] mit Südumgehung“ ist nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts unzulässig. Foto: Straßer/Archiv

Die Stadt Pfaffenhofen will die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München gegen das Kuglhof-2-Ratsbegehren nicht hinnehmen und Rechtsmittel einlegen. Das juristische Tauziehen würde damit weitergehen.



Ob und wie der anberaumte Bürgerentscheid am Sonntag in drei Wochen stattfinden kann, bleibt also unklar. Die wahlberechtigten Pfaffenhofener Bürger sollten dabei über die Ausweisung eines 38 Hektar großen Gewerbe- und Industriegebiets mit strengen Ökokriterien im Osten der Stadt abstimmen.

Eilantrag der Gewerbegebiet-Gegner stattgegeben



Das Verwaltungsgericht hat einem Eilantrag der Gewerbegebiet-Gegner stattgegeben und der Stadt Pfaffenhofen mit einstweiliger Anordnung vorläufig untersagt, ihr Ratsbegehren in der aktuellen Form weiter zu betreiben.

Herker: „Unser Anwalt bereitet bereits die Beschwerde vor“



Bürgermeister Thomas Herker (SPD) kündigte auf Anfrage unserer Zeitung noch am Donnerstagnachmittag an, dass die Stadt dagegen Beschwerde am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erheben will. „Wir haben die Fraktionen informiert und werden uns abstimmen“, sagte Bürgermeister Herker in seiner ersten Reaktion zum weiteren Vorgehen. „Unser Anwalt bereitet bereits die Beschwerde für den Verwaltungsgerichtshof vor – der Rechtsweg läuft.“ Er rechnet mit einer zeitnahen Entscheidung und stellt bis dahin auch den Bürgerentscheid mit Ratsbegehren am Sonntag, 2. April, nicht infrage: „Erst einmal ändert sich gar nichts“, stellt der Bürgermeister seine Sicht der Dinge klar. „Mehr kann man zu diesem Zeitpunkt nicht sagen.“

Lesen Sie hier den ausführlichen Bericht zur Gerichtsentscheidung.

Zum Hintergrund des Ratsbegehrens



Mit großer Mehrheit hat der Pfaffenhofener Stadtrat am 19. Januar dieses Jahres das Ratsbegehren „Wohlstand sichern, Klima schützen – Ja zum grünen Gewerbepark [Kuglhof] mit Südumgehung“ beschlossen. Damit wollte das Gremium seine Fragestellung („Sind Sie dafür, dass die Stadt Pfaffenhofen den Bebauungsplan ,Kuglhof 2‘ für ein nachhaltiges Gewerbegebiet mit Pfaffenhofener Südumgehung vorantreibt?“) beim Bürgerentscheid am 2. April zur Abstimmung stellen – parallel zur Fragestellung des Bürgerbegehrens „Stoppt den Flächenfraß – Kein Gewerbegebiet Kuglhof 2“ („Sind Sie dafür, dass die Stadt Pfaffenhofen alle Planungen für ein weiteres Gewerbegebiet ‚Kuglhof 2‘ an der Äußeren Moosburgerstraße beendet und diese Fläche in der landwirtschaftlichen Nutzung belässt?“). Dessen Vertreter zweifelten die Zulässigkeit des Ratsbegehrens an und haben am 13. Februar einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht München eingereicht. Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts München hat diesen Donnerstag dem Eilantrag stattgegeben und der Stadt Pfaffenhofen mit einstweiliger Anordnung vorläufig untersagt, das Ratsbegehren in der aktuellen Form weiter zu betreiben.

mck