Nachgefragt
Ende der Corona-Sonderregelungen für Vereine: Das ist zu beachten

01.09.2022 | Stand 22.09.2023, 6:12 Uhr

Die Sonderregelungen hierzu gelten ab diesem Donnerstag nicht mehr, sie sind zum 31. August ausgelaufen. Symbolbild: dpa

Corona hat auch Vereine vor Herausforderungen gestellt. Während der Pandemie galten deswegen Sonderregeln für sie. Am 1. September laufen diese aber aus. Die Heimatzeitung hat sich bei Ursula Schlosser vom Pfaffenhofener Landratsamt erkundigt, was nun zu beachten ist.



Während der Hochzeit der Coronapandemie sind Zusammenkünfte mehrerer Personen zwischenzeitlich nicht möglich gewesen, was viele Vereine vor große Probleme stellte. Für diese Zeit waren unter anderem Onlineversammlungen eine legitime Lösung. Die Sonderregelungen hierzu gelten ab diesem Donnerstag nicht mehr, sie sind zum 31. August ausgelaufen. Was das für die Vereine bedeutet, erklärt Ursula Schlosser vom Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement am Pfaffenhofener Landratsamt.

Frau Schlosser, in den vergangenen Monaten konnten viele Vereine ihre Neuwahlen nicht abhalten, stattdessen blieben die bisherigen Vorsitzenden interimsmäßig an der Spitze. Was bedeutet das Auslaufen der Sonderregelungen für diese Vereinschefs?
Ursula Schlosser: Nach Ablauf der Amtszeit sind Vorstandsmitglieder nicht mehr berechtigt, den Verein zu vertreten. Ist die Amtszeit eines Vorstands bereits abgelaufen und beinhaltet die Satzung keine Bestimmung zur Fortführung des Amtes, müssen unverzüglich Neuwahlen durchgeführt werden. Dabei dürfen die Vorstandsmitglieder nur noch die Mitgliederversammlung einberufen – mehr nicht.

Besteht für Vereine weiterhin die Möglichkeit zu Versammlungen als reine Online-Termine oder auch als Hybrid-Veranstaltung?
Schlosser: Wenn Mitgliederversammlungen auch weiterhin online und/oder hybrid durchgeführt werden sollen, ist hierfür eine Satzungsänderung notwendig – soweit die gültige Satzung solche online und/oder hybride Versammlungen noch nicht vorsieht.

Können Vereine auch in Zukunft eine Vorstandswahl im Zuge einer Online-Versammlung oder einer Hybrid-Veranstaltung organisieren? Wenn ja, wie?
Schlosser: Auch hierfür ist – soweit die Satzung dazu noch keine Regelungen beinhaltet – eine umgehende Änderung der Satzung notwendig.

Gibt es einen Ansprechpartner, an den sich Vereine mit Fragen in diesen Punkten wenden können?
Schlosser: Die Vereine können sich wie zu allen Fragen rund um Verein und/oder Ehrenamt gerne an das Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement wenden. Ansprechperson dafür bin ich.


Weitere Informationen für Vereine zum Auslaufen der Sonderregelungen gibt es auf der Homepage des Landkreises in der Kategorie „Leben“ im Themengebiet „Vereine & Wissenswertes“. Das Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement (Kobe) mit Ursula Schlosser steht zudem für Fragen bereit unter ✆ 08441/27395 und per E-Mail an ursula.schlos ser@landratsamt-paf.de