Neuburg
Über den Winter im luftigen Kolpingsaal

Stadtrat zieht frühestens im April zurück ins Rathaus – Schausteller für Volksfest stehen fest – Stadt führt neuen Umsatzsteuer-Paragraf ein

16.12.2022 | Stand 17.09.2023, 8:19 Uhr

Stadtratssitzung im Kolpingsaal − inzwischen echte Gewohnheit. Ab April könnte es zurück ins Rathaus gehen. Foto: Wagener, DK-Archiv

Von Christian Tamm

Neuburg – Der Stadtrat Neuburg hat sich in seiner jüngsten Sitzung neben dem Englischen Garten und der PFAS-Belastung rund um den Fliegerhorst (wir berichteten) auch mit weiteren Themen befasst:

Sitzungsort: Großzügig ist es im Kolpingsaal. Und eben diese Großzügigkeit hatte den Stadtrat einst im Zuge der Corona-Pandemie dazu veranlasst, den beengten Sitzungssaal im historischen Rathaus zu verlassen. Nun kam allerdings die Frage auf, wie lange man denn noch fernab des eigentlichen Raums tagen wolle.

Nach kurzer Debatte einigten sich die Ratsmitglieder darauf, zunächst bis einschließlich März 2023 im Kolpinghaus zu bleiben. Die einen fanden es gut im Saal. Man habe mehr Möglichkeiten und mehr Menschen könnten teilhaben, als im Rathaus. Andere betonten, dass der Stadtrat aber ins Rathaus gehöre, und nicht in eine Turn- oder Veranstaltungshalle. Und es wurde eingeworfen, dass Corona ja noch nicht weg sei. Wie es dann ab April weitergeht, ist noch zu entscheiden. Damit entsprach der Rat auch weitgehend den vorgetragenen Vorschlägen der Verwaltung.

Mehr als 500 Euro Saalmiete muss die Stadt für jede Sitzung ausgeben. Und die Veranstaltungen dort werden mit dem langsamen Abklingen der Pandemie zahlreicher; der Kolpingsaal wird gefragter sein. Zudem, so wurde vonseiten der Verwaltung geschildert, sei der Personalaufwand rund um jede Sitzung immens. Denn das ganze technische Gerät kann aufgrund anderer im Saal stattfindender Events nicht einfach stehen bleiben. Es wird immer auf- und wieder abgebaut.

Das Thema dürfte das Gremium aber in Zukunft erneut beschäftigen. Denn es ist möglich, dass der Stadtrat im Zuge des Bevölkerungswachstums wächst. Und dann könnte der Sitzungssaal im Rathaus – mit Zuschauern, Presse und Gästen – generell zu eng werden.

Volksfest: Das Volksfest 2023 wirft bereits seine Schatten voraus – und es wird eine Besonderheit geben, mit einem großen Schatten. Denn erstmals seit vielen Jahren wird wieder ein Riesenrad da sein. 38 Meter ist es hoch und soll einen tollen Blick über die Kreisstadt bieten. Dazu kommen weitere Fahrgeschäfte wie das „Break Dance“ oder das „Avenger Royal“. Auch wird es mehrere Kinderfahrgeschäfte, ein sogenanntes Laufgeschäft und alle Klassiker von Verlosung bis Auto-Scooter geben. Und an Gastro-Angeboten und Imbissen mangelt es ohnehin nicht.

Ein Kettenkarussell wird indes nicht dabei sein – es gebe auch kaum noch welche, wie verlautete. Dafür aber wird in 2024 wieder eines in Neuburg Station machen, wofür der Stadtrat bereits seine Zustimmung erteilt hat. Auch die restliche Liste mit interessierten Schaustellern für das Jahr 2023, die der Arbeitskreis Märkte vorgelegt hatte, wurde einstimmig vom Gremium abgenickt.

Umsatzsteuer: Ab dem 1. Januar 2023 wird für Kommunen der neue Paragraf 2b des Umsatzsteuergesetzes gelten. Er hat zum Ziel, dass sogenannte marktrelevante Leistungen von öffentlichen Stellen zu vergleichbaren Bedingungen erbracht werden, wie jene von Unternehmen. Soll heißen: Für manche städtische Leistungen werden Umsatzsteuern fällig.

Nun aber gibt es kurzfristig die Möglichkeit, dies noch zwei Jahre auszusetzen. Die Kreisstadt Neuburg tut das nicht, sondern führt die Neuerung planmäßig zum Jahreswechsel ein. „Wir sollten das Projekt abschließen, da 2024 mit der Grundsteuer das nächste auf uns zukommt“, betonte Stadtkämmerer Markus Häckl in der Sitzung. Man habe sich vorbereitet und diejenigen Kommunen, die ihre Hausaufgaben erledigt haben, sollten umstellen. OB Bernhard Gmehling (CSU) sagte, bestimmte Leistungen würden teurer. Die Stadt indes, rechne man den Aufwand gegen, komme bei null raus.

DK