Neuburg
Führerschein umtauschen

09.06.2022 | Stand 22.09.2023, 22:25 Uhr

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Foto: dpa

Neuburg – Der Bundesrat hat 2019 beschlossen, den gestaffelten, stufenweisen Pflichtumtausch von Führerscheinen einzuführen. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen, erfolgt dies gestaffelt. Die erste Umtauschfrist war ursprünglich bis 19. Januar 2022 gesetzt. Viele Führerscheininhaber wollten den Abschied vom alten grauen oder rosa Führerschein so lange wie möglich aufschieben. Dies führte zu einem erheblichen Verzug bei der Terminabwicklung. Die Umtauschfrist für die Jahrgänge 1953 bis 1958 wurde bis zum 19. Juli 2022 verlängert.
Das Landratsamt appelliert an die Bürger, nicht erst kurz vor den Weihnachtsfeiertagen und Fristende einen Umtausch in Angriff zu nehmen, sondern bei nächster Gelegenheit diesen Schritt zu wagen. Auf der Homepage des Landratsamtes unter www.neuburg-schrobenhausen.de sind alle erforderlichen Informationen zu den benötigten Unterlagen hinterlegt. Hier ist auch eine direkte Terminreservierung möglich. Es wird darum gebeten, möglichst auf eine telefonische Terminreservierung zu verzichten. Die allgemeinen Rufnummern der Fahrerlaubnisbehörde, (08431) 57480, und der Kfz-Zulassung, (08431) 57419 oder 57705, werden ab 1. Juli nicht mehr erreichbar sein. Kontaktaufnahmen über die direkten Durchwahlnummern sind weiterhin möglich.

DK