Neuburg/Schrobenhausen
„Die Kosten muss der Freistaat übernehmen“

Kreisräte sehen bei möglichen Flurneuordnungen im Donaumoos vor allem München in der Pflicht

19.05.2022 | Stand 23.09.2023, 1:10 Uhr

Kleinteilige Landschaft: Das Donaumoos könnte bald zur Kulisse von Flurneuordnungsverfahren werden. Wie das ablaufen kann, hat der Kreistag von Neuburg-Schrobenhausen nun erfahren. Foto: Haßfurter, DK-Archiv

Von Stefan Janda

Neuburg – Der Neuburg-Schrobenhausener Kreistag sieht bei einer Flurneuordnung im Donaumoos den Freistaat finanziell in der Pflicht. Das hat unter anderem Landrat Peter von der Grün (FW) bei der Sitzung am Donnerstag betont. Solche Verfahren könnten den Grundstein für Moorschutzprojekte bilden.

Schnell wird dabei aber nichts gehen – das wurde im Laufe des gut einstündigen Vortrags von Monika Hierl vom Amt für ländliche Entwicklung deutlich. Einen klaren zeitlichen Rahmen für ein Flurneuordnungsverfahren wollte die Abteilungsleiterin zwar nicht nennen. „Manches dauert einfach“, erklärte sie aber auf Anfrage des Landrats, der in den Ausführungen der Fachfrau eine wichtige Information für das Gremium sieht. „Daher haben wir uns bewusst für diesen breiten Aufschlag entscheiden“, sagte er.

Wendl: Trockenlegung kam auch vom Staat

Ein für den Kreischef wesentlicher Aspekt blieb dabei aber offen. Denn: „Es darf hier nicht bei den Regelfördersätzen bleiben“, so von der Grün, der attraktive Lösungen für Eigentümer und Bewirtschafter forderte. Zehn Prozent Eigenbeteiligung für die Menschen wären in seinen Augen für das Donaumoos „ein Hemmschuh“. Dem stimmte Grünen-Sprecher Martin Wendl zu. „Die Kosten muss der Staat übernehmen“, erklärte der Karlskroner, der an den Hintergrund der Niedermoorentwicklung erinnerte. Immerhin sei das Donaumoos vor mehr als 200 Jahren auf staatliche Anweisung hin trockengelegt worden, jetzt erfolge alles ebenfalls auf Initiative aus München hin.

Ganz so einfach dürfte das aber nicht werden. Hierl wollte sich zwar explizit nicht zu derartigen politischen Aussagen äußern. Allerdings sah die Fachfrau rein rechtlich kaum Möglichkeiten. Auch das von Robert Knöferl (CSU) angesprochene Unternehmensverfahren, wie es beispielsweise beim Flutpolder Riedensheim angewandt worden ist, hielt sie für schwierig. Denn diesem müsste ein planfestgestelltes Vorhaben, also ein Unternehmen, zugrunde liegen, das theoretisch eine Enteignung ermöglichen würde. „Das beißt sich aber mit dem Grundsatz der Freiwilligkeit“, so Hierl.

Diese steht bei den unterschiedlichen Modellen der Bodenneuordnung im Vordergrund. Denn entscheidend dafür sind ihren Worten zufolge üblicherweise die Eigentümer selbst. Diese schließen sich bei derartigen Verfahren stets zu einer Teilnehmergemeinschaft mit einem Vorstand und einem Beamten des Amts für ländliche Entwicklung an der Spitze zusammen und klären die weiteren Schritte.

Entscheidend sollen die Bürger selbst sein

Dabei geht es laut Hierl nicht nur um die Planung der Maßnahmen, also die Festsetzung der künftigen Grundstücke, sondern auch um die Umsetzung. „Der Flurordnungsplan kommt also nicht irgendwo aus München“, so die Abteilungsleiterin. Selbst die künftige Infrastruktur im zu überplanenden Gebiet ist demnach Sache der Eigentümer. Wichtiger Grundsatz dabei ist ihren Worten zufolge aber, dass sich für keine Fläche etwas verschlechtern darf.

Die Initiative für solche Verfahren kommen laut der Rednerin ebenfalls nicht von oben, sondern zwingend aus dem Landkreis. Ausschlaggebend können beispielsweise das Donaumoos-Entwicklungskonzept oder Planungen einer Gemeinde sein – oder aber die Bürger selbst. Dabei gibt es bei der Flächengröße eine grobe Richtschnur. „Ein zu handhabendes Verfahren sollte nicht größer als 500 Hektar sein, 1000 gingen gerade noch so“, betonte Hierl.

Mehrere Kreisräte sprachen in der Folge allerdings die große Unsicherheit bei den Menschen an. „Wir müssen die Leute daher mitnehmen und überzeugen“, erklärte Ludwig Bayer (FW), der auch Kreisobmann des BBV ist. Die Mitglieder des Kreistags sieht der Stepperger dabei als wichtige Multiplikatoren. „Denn wir müssen diesen Weg gemeinsam beschreiten.“ Sein Fraktionskollege Johann Habermeyer sah unterdessen vor einer Neuordnung die Nutzungsmöglichkeiten für die Flächen als zwingend erforderlich an. „Das ist hier ein wesentlicher Unterschied zu klassischen Verfahren.“ Günther Schalk (FW) kritisierte hingegen, dass nach außen hin zu wenig passiere. Dieser Eindruck soll sich dem Landrat zufolge aber demnächst ändern. „Ich bin zuversichtlich, dass bald größere Infoveranstaltungen möglich sind“, betonte von der Grün.

DK