Fussball, Kreisliga Ostschwaben
Riesenschock für DJK Langenmosen

Sportgericht wandelt 6:0-Auswärtssieg der Blauweißen bei der Spvgg Joshofen /Bergheim in eine 0:2-Niederlage um

11.08.2022 | Stand 22.09.2023, 6:56 Uhr

War der Jubel der DJK Langenmosen verfrüht? Das Sportgericht wandelte den 6:0-Auswärtssieg der Blauweißen bei der Spvgg Joshofen /Bergheim nun in eine 0:2-Niederlage um. Foto: D. Worsch

Von Roland Kaufmann

Langenmosen – Statt der vierte nur mehr der zehnte Tabellenplatz, statt sechs lediglich noch drei Punkte auf dem eigenen Konto: Im Lager der DJK Langenmosen können sie es kaum glauben, was ihnen nun wiederfahren ist. Ihr mit so viel Spielfreude errungener 6:0-Auswärtssieg bei der SpVgg Joshofen/Bergheim zum Saisonauftakt der Kreisliga Ostschwaben – er scheint mit einem Schlag null und nichtig zu sein. Weil die Blauweißen am 24. Juli laut Sportgericht einen Regelverstoß begangen hätten.

Der Stein des Anstoßes ist der Einsatz von Sebastian Böhm im bereits erwähnten Duell: Der Neu-Spielertrainer der DJK, der in der Sommerpause vom BC Aichach zurückgekommen war, wurde in der 61. Minute eingewechselt – zu einem Zeitpunkt, zu dem das Match zumindest schon vorentschieden war (3:0 für die Bauweißen). Allerdings, so der Vorwurf der Verbandsjuroren, habe der 32-Jährige an jenem Sonntag noch keine offizielle Berechtigung besessen, um für die Langenmosener in Verbandspartien mitzuwirken. Lediglich für Privatspiele habe eine solche vorgelegen. Folgerichtig sprach das Sportgericht nun das zumindest aus seiner Sicht einzig mögliche Urteil – nämlich die Umwandlung des eigentlichen Langenmosener Kantersiegs in eine 0:2-Niederlage. Zudem wurde gegen den Verein ebenso eine Geldstrafe verhängt wie gegen dessen Fußball-Abteilungsleiter Roland Stegmayr – und zwar wegen „Verletzung der Sorgfaltspfllcht“.

Bei der DJK fiel man nun, nach Bekanntwerden der Beschlüsse, regelrecht aus allen Wolken. Da es sich um ein noch schwebendes Verfahren handelt, möchte Stegmayr zwar offiziell nichts dazu sagen – aber dass die Blauweißen sehr wohl mit dem Gedanken spielen, Einspruch einzulegen, bestätigt er dann doch: „Wir haben dafür nach Urteilseingang sieben Tage Zeit. Bis dahin lassen wir uns rechtlich beraten und stimmen uns intern ab.“

Der 38-Jährige betont in diesem Zusammenhang, dass die DJK noch vor dem Anpfiff alle nötigen Formalitäten bezüglich der Böhm'schen Spielberechtigung erledigt hätte. So sei auch die Freigabe des BC Aichach bis dahin beim Bayerischen Fußball-Verband eingegangen gewesen. „Wir haben vorsätzlich nichts Unerlaubtes gemacht. Wenn wir gewusst hätten, dass wir den ,Sebi’ nicht einsetzen dürfen, hätten wir das auch nicht getan“, so Stegmayr. „Schon gar nicht bei einer eigenen 3:0-Führung nur eine halbe Stunde vor Schluss.“

SZ