Wolnzach
Zu hoch, zu breit, zu massiv: Bauausschuss lehnt drei von sechs Vorhaben ab – damit sie später genehmigt werden

Weitere Gespräche sollen den Antragstellern dennoch Baurecht ermöglichen

27.10.2022 | Stand 22.09.2023, 4:06 Uhr

Fertighäuser liegen im Trend. Wandhöhen können hier jedoch nicht immer so ohne Weiteres verändert werden. Im jetzt im Bauausschuss diskutierten Fall musste ein Bauvorhaben deshalb abgelehnt werden. Foto: Daniel Maurer/dpa

Von Karin Trouboukis

Wolnzach – Manchmal muss man etwas ablehnen, damit es werden kann. Das steht sinnbildlich für die jüngste Bauausschusssitzung, bei der nicht nur auf den Zuhörerplätzen sitzende Bauwerber oder Anwohner, sondern auch die gewählten Bürgervertreter am Sitzungstisch den Kopf schüttelten. Denn drei der zur Sitzung vorgelegten sechs Bauvorhaben gingen in erster Instanz nicht durch, weil – so heißt es im Fachjargon – „Grundzüge der Planung berührt werden“. Ein K.-O.-Kriterium, an dem im zweiten Versuch jedoch gefeilt werden soll.

Für den Laien ist das oft überhaupt nicht nachvollziehbar: Da besitzt man ein Grundstück, hat so seine Vorstellungen, was darauf entstehen könnte, malt sich das entsprechend aus, gibt seine Ideen an einen Planer weiter – und dann das. Dann heißt es – so geschehen gleich mehrfach in besagter Bauausschusssitzung – dass die „Grundzüge der Planung“ berührt werden. Und das in einem Fall nur wegen sage und schreibe 0,026 Quadratmetern.

Marginal unddoch zu viel

„Marginal“, wie auch FDP-Gemeinderat Fabian Röhrich am Sitzungstisch meinte. Aber eben doch zu viel. Das hatte eingangs schon Jan Kling vom Wolnzacher Bauamt beschrieben, dabei eines aber ganz dick unterstrichen: Man habe deshalb schon mit dem Landratsamt Rücksprache gehalten, um zu sehen, ob es nicht doch so machbar wäre. Aber: keine Chance. Der Bebauungsplan – in diesem Fall ging es um „Am Hochweg III“ setzt eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,5 fest – und die würde um besagte 0,026 Quadratmeter überschritten. Alle anderen Befreiungen – drei an der Zahl für dieses geplante Doppelhaus – könnten erteilt werden. Diese aber nicht. Also Ablehnung.

„Wir bedauern das sehr“, erklärte Bürgermeister Jens Machold (CSU) dazu. Aber ein anderes Abstimmungsverhalten hätte nur zur Folge, dass der Antrag vom Landratsamt wieder zurückkäme – und man den Bebauungsplan ändern müsse. Und das würde einen langen Verwaltungsakt in Gang setzen – inklusive entsprechender Verzögerung für die Bauwerber. Ob die Vorgaben in diesem Fall noch zeitgemäß sind? „Man darf nicht vergessen, dass sich alle anderen Nachbarn an diese Festsetzungen gehalten haben, so der Rathauschef auf diese Frage von Fabian Röhrich.

Die Ablehnung sei jedoch nicht kategorisch, sondern öffne im Gegenteil den Weg für Gespräche mit dem Bauwerber und dem Landratsamt auf der Suche nach einer Lösung. „Wenn wir den Bebauungsplan ändern müssten, dann würden wir schön dastehen“, meinte Zweiter Bürgermeister Josef Schäch (GfW). Und auch Dritter Bürgermeister Werner Hammerschmid (SPD) stellte sich hinter diese Vorgehensweise: „Wir müssen mit allen reden, um hier gemeinsam weiterzukommen.“ Gegen die Ablehnung in diesem Fall stimmte Fabian Röhrich (FDP).

Altbestandals Bezugsfall?

Ähnlich im Verlauf – und doch ganz anders ist ein weiteres Vorhaben, bei dem die Bauwerber am Dienstag auch mit einem zunächst negativen Ergebnis heimgehen mussten: Für ihr geplantes Einfamilienhaus an der Mechthild-Vieracker-Straße liegt nämlich mit „An der Josef-Reindl-Straße“ ein sehr alter Bebauungsplan zugrunde – und ihr Bauprojekt entspricht gleich in mehreren Punkten nicht dessen Festsetzungen. Man habe im Landratsamt schon angefragt, ob der Altbestand als Bezugsfall genommen werden könne, der auch – gerade in puncto GFZ und Grundflächenzahl (GRZ) – nicht den Festsetzungen entspreche. Allerdings: „Wir haben bislang keine Rückmeldung bekommen“, so Kling vom Bauamt. „Das ist auch wieder so ein Fall“, so Bürgermeister Machold. „Wenn wir für die Bauherren eine Lösung finden wollen, dann müssen wir das jetzt ablehnen.“ Baldmöglichst soll es dazu jedoch einen weiteren Besprechungstermin geben.

Geredet hätte das Bauamt, so Kling in der Sitzung, auch gerne mit den Bauwerbern, deren Fertighaus-Projekt im neuen Baugebiet „Schlachterstraße Süd“ nicht den dort geltenden Festsetzungen entspricht: Die zulässige Wandhöhe werde überschritten, die Gebäudebreite ebenso, aus Sicht des Landratsamtes würden hier wieder die Grundzüge der Planung berührt. Man habe die Bauwerber aufgefordert, ihren Bauantrag zurückzunehmen, was jedoch nicht passiert sei. Deshalb liege das jetzt zur Abstimmung vor – und die fiel, wie zu erwarten, negativ aus.

Starre Festsetzungen in Bebauungsplänen seien oft gerade im Fertighausbau problematisch, wo eine Wandhöhe nicht so ohne Weiteres verändert werden könne, warf Fabian Röhrich ein. Umso wichtiger sei es, vorab das Gespräch zu suchen, entgegnete dem der Rathauschef. Denn: „Schließlich ging alles andere hier bislang als Genehmigungsfreistellung durch, weil eben alle Festsetzungen eingehalten wurden.“

WZGFZ und GRZ - was ist das eigentlich?Die Geschossflächenzahl (GFZ) schreibt vor, wie viele Quadratmeter Stockwerkfläche je Quadratmeter eines Grundstücks gebaut werden dürfen. Sie beschreibt damit praktisch, wie viel Platz jedem Vollgeschoss im Vergleich zur Größe des Grundstücks zusteht. Die GFZ errechnet sich aus der Formel Geschossfläche in Quadratmeter geteilt durch Grundstücksfläche in Quadratmeter. Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie viel Prozent eines Grundstücks bebaut werden dürfen. Sie wird ebenfalls als Dezimalzahl angegeben. 0,2 bedeutet beispielsweise, dass 20 Prozent eines Grundstücks bebaut werden dürfen.WZ