Engelbrechtsmünster
Wohnbebauung statt Fuhrbetrieb

Räte signalisieren grünes Licht für Überplanung einer 6400 Quadratmeter großen Fläche

22.05.2022 | Stand 23.09.2023, 0:55 Uhr

Skizze: Stadt Geisenfeld/Bearbeitung GZ

Von Gerhard Kohlhuber

Engelbrechtsmünster – Fuhrbetrieb raus aus dem Dorf, Wohnbebauung mit bis zu 19 Wohneinheiten rein: Mit diesen Plänen des Eigentümers für seine rund 6400 Quadratmeter große Fläche an der Bucherstraße in Engelbrechtsmünster hatte sich jetzt der Geisenfelder Stadtrat zu befassen. Und wie sich zeigte, kann sich das Gremium solche Pläne grundsätzlich vorstellen. Einstimmig wurde die Verwaltung beauftragt, ins Bauleitverfahren einzusteigen.

Bei dem fraglichen Gelände (auf der Skizze gelb gerastert) handelt es sich um eine frühere landwirtschaftliche Hofstelle, die sich im Laufe der Zeit in eine speditionsartige Firma mit etwa 20 Beschäftigen entwickelt hat – mit all den Problemen, die so ein Betrieb innerorts in Sachen Lärm-Emissionen mit sich bringt.

Vor rund einem Jahr stand dann sogar noch eine deutliche Vergrößerung des Betriebs im Raum, als der Eigentümer eine Nutzungsänderung von zwei landwirtschaftlichen Lagerhallen zu gewerblichen Maschinenhallen beantragte – inclusive 20 Lkw-Stellplätze.

Die beantragte Nutzungsänderung wurde aber von der Stadt und vom Landratsamt abgelehnt, was den Eigentümer nun zu einer Änderung seiner Pläne veranlasste: Um die vorgesehene Erweiterung seines Betriebs realisieren zu können, will er diesen aussiedeln und das Grundstück Bucherstraße 7 stattdessen für eine zukünftige Wohnbebauung überplanen. Der durch den Verkauf an einen Investor zu erzielende Erlös schaffe dann wiederum den finanziellen Spielraum für die kostenintensive Auslagerung, hieß es in der Stadtratssitzung.

Wie Bürgermeister Paul Weber (USB) ausführte, sehe der eingereichte Entwurf eine Mischung aus Reihenhaus und Mehrfamilienhaus-Bebauung, aber auch Einzel- und Doppelhäuser vor. Wie der Rathauschef dann noch auf Nachfrage ergänzte, bestehe im vorderen Bereich an der Straße bereits Baurecht. Für die gut 4000 Quadratmeter dahinter würde aber neues Baurecht geschaffen, und so seien für diesen Bereich die Richtlinien des Einheimischenmodells anzuwenden. Will heißen: Da kann dann auch die Stadt etwas abschöpfen.

Bei den folgenden Wortmeldungen zeigte sich bei keiner Fraktion eine grundsätzliche Ablehnung. Sowohl Erich Erl (FW) als auch Erich Deml (CSU) wiesen auf die Entlastung bei der örtlichen Wohnungssituation hin, die das Vorhaben mit sich bringe, wobei sich die vorgelegte Planung aus ihrer Sicht gut ins Ortsbild einfüge. Für die ILM schränkte Sebastian Zimmermann lediglich ein, dass sich durch das Vorhaben die Hochwassersituation nicht verschlechtern dürfe und dass auch die umliegenden landwirtschaftlichen Betriebe nicht beeinträchtigt werden dürften. Auf diese beiden Punkte wies dann auch der Münsterer Ortssprecher Hans Jürgen Niedermeier hin, dem zudem der vorgesehene Geschosswohnungsbau für den dörflichen Charakter etwas zu massiv ist.

All die angesprochenen Punkte seien bei dem nun anstehenden Bauleitverfahren Bestandteil einer intensiven Prüfung, erklärte Bürgermeister Paul Weber, und ein in der Sitzung anwesender Vertreter des Investors ließ wissen, dass man das Vorhaben – geplant seien eine Bauausführung bis etwa zum Estrich – zügig realisieren werde, sobald man Baurecht habe. Die gesamten Kosten für die Bauleitplanung sind im übrigen vom Antragsteller zu tragen.

GZ