Das Urteil Wegen sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen in erster Instanz war eindeutig: Ein früher im Raum Pfaffenhofen tätiger Priester sollte für acht Monate in Haft – ohne Bewährung. Vor allem, weil die Richterin in ihm einen Wiederholungstäter vermutete. Nun geht es erneut vor Gericht.