Am Freitag verhandelte die 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth zum letzten Mal im Brieföffner-Prozess. Für das Gericht ist klar: Der Beschuldigte hat zugestochen, weil er seine Ruhe haben wollte.
Am Freitag verhandelte die 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth zum letzten Mal im Brieföffner-Prozess. Für das Gericht ist klar: Der Beschuldigte hat zugestochen, weil er seine Ruhe haben wollte.
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