Breitenbrunn
Kindergarten wird in Massivbauweise erstellt

Marktrat Breitenbrunn lehnt Gebäude aus Holz mehrheitlich ab – Alte Häuser in Gimpertshausen werden abgerissen

09.12.2022 | Stand 17.09.2023, 21:09 Uhr

Das Kyaw-Anwesen in Gimpertshausen ist eines von zwei Häusern, die abgerissen werden dürfen. Foto: Sturm

Breitenbrunn – Im Ortsteil Gimpertshausen werden zwei alte Anwesen abgebrochen. Der Neubau der Kindertagesstätte in Breitenbrunn erfolgt in Massivbauweise. Das hat der Breitenbrunner Marktrat in seiner Jahresabschlusssitzung am Donnerstagabend beschlossen.

Der Verwaltung liegt die Genehmigung vor zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn des Amtes für ländliche Entwicklung für den Abbruch des Kyaw-Anwesens und des Raescu-Anwesens im Rahmen der geplanten einfachen Dorferneuerung in Gimpertshausen. Das Gremium hat die Abbrucharbeiten jetzt an die Firma Götz aus Seubersdorf vergeben. Auf Nachfrage von Ortssprecher Matthias Ferstl aus Eismannsdorf erklärte Bürgermeister Johann Lanzhammer (FW), dass dies nichts an der Reihenfolge der geplanten Dorferneuerungsverfahren ändert: zunächst Premerzhofen, dann Gimpertshausen und im Anschluss Kemnathen.

Zweistöckiges Gebäude bekommt ein Satteldach

Ausführlich diskutierte das Gremium die Gestaltung der neuen Kindertagesstätte in der Gartenstraße. Fachliche Erläuterungen gab es von Stefan Böhm von der gemeindlichen Bauverwaltung. Dabei wurde einstimmig beschlossen, dass das zweistöckige Gebäude ein Satteldach bekommt. Zur Frage, ob es in Holz- oder Massivbauweise errichtet werden soll, gab es unterschiedliche Ansichten. Bürgermeister Lanzhammer und sein Vertreter Benedikt Habermann (CSU) plädierten dafür, dass das Obergeschoss in Holzbauweise ausgeführt wird. Andere wie Werner Seidel (FW) sahen zwar energetische Vorteile in der Holzbauweise, äußerten aber Bedenken, weil das Gebäude auf einer recht beschatteten Fläche erbaut wird. Letztendlich entschied sich der Markterat mit zwölf gegen fünf Stimmen für die Massivbauweise.

Der Markt Breitenbrunn hat bei der Bündelausschreibung kein Angebot zur Stromlieferung für die gemeindlichen Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung erhalten. Von der Verwaltung wurden bereits mehrere Stromanbieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Da die angebotenen Preise teilweise nur sehr kurzfristig gelten, wurde der Bürgermeister ermächtigt, die Stromlieferverträge für die gemeindlichen Abnahmestellen zu beauftragen. Bereits abgeschlossenen Verträge wurden genehmigt.

Dazu teilte Lanzhammer mit, dass die gemeindlichen Liegenschaften für zunächst ein Jahr mit Strom vom Energieversorger Vattenfall bedient werden. Der Preis liegt bei 35 Cent netto je Kilowattstunde. Die Energie für die Straßenbeleuchtung erkauft sich der Markt über die Strombörse.

4,4 Millionen Euro bis 2027 für den Gigabit-Ausbau

Rund 4,4 Millionen Euro will die Marktgemeinde bis zum Jahr 2027 in den Gigabit-Ausbau mit Glasfaser stecken. Dazu hatte Lanzhammer gute Nachrichten von einer Tagung der Laber-Naab-Infrastruktur GmbH (LNI) mitgebracht. Die hat demnach für die in ihr zusammengeschlossenen Kommunen eine Förderzusage des Bundes über 109 Millionen Euro erhalten. Weitere 87 Millionen kommen vom Freistaat. Mit dem Geld sollen laut Lanzhammer in den Mitgliedsgemeinden auf 206000 Kilometern Länge Glasfaserkabel verlegt und 23000 Haushalte angeschlossen werden. Davon profitiert Breitenbrunn in erheblichem Maße. Der Markt hat einen Anteil von zehn Prozent, sprich 440000 Euro, zu tragen. Den muss er verteilt auf die nächsten fünf Jahre an die LNI überweisen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden die Erweiterung eines Einfamilienhauses in Hamberg und der Neubau eines Wohnhauses im Baugebiet „In der Au“ in Breitenbrunn genehmigt. Was die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Krustelfeld-Gimpertshausen“ und die dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplans angeht, sind zwischenzeitlich die frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung erfolgt. Die Stellungnahmen wurden vom Planungsbüro Neidl & Neidl in die Entwürfe eingearbeitet. Der Marktgemeinderat stimmte den Abwägungsvorschlägen zu, billigte den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan und beauftragte die Verwaltung mit der öffentlichen Auslegung.

swp