Bauausschuss der Stadt Neuburg
Zweifel an neuer Gestaltungssatzung

21.01.2024 | Stand 21.01.2024, 9:00 Uhr
Josef Heumann

Der Bauausschuss der Stadt Neuburg beriet über ein neues Studentenwohnheim. Foto: DK-Archiv

Die Park-Situation wird einfach als kritisch befunden, der Stellplatz-Schlüssel von lediglich 1:3 bei Studentenwohneinheiten entspreche nicht der Realität, nur jeder dritte Student dürfe demnach mit dem Auto zur Uni kommen. Dies dürfte auch der Grund gewesen sein, dass gleich mehrere Mitglieder im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss dem neuen Studentenwohnheim an der Donauwörther Straße die Zustimmung versagten.

Das stattliche, kurz vor der Wende zum 20. Jahrhundert entstandene Baudenkmal Donauwörther Straße 73, Block 4 der ehemaligen Lassigny-Kaserne, soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Mit der Denkmalpflege bereits abgestimmt, können hier 27 Unterkünfte auf insgesamt drei Ebenen entstehen. Die 28 Fahrradstellplätze dazu gelten als vorbildlich – aber eben nur zehn Pkw-Stellplätze. Es sind, rechnet die eigene Verwaltung vor, ganz erhebliche Abweichungen von der erst vor gar nicht so langer Zeit auf den Weg gebrachten Gestaltungssatzung für die Untere Innenstadt. Warum solch eine Satzung erlassen, wenn sie dann nicht gelten soll?

22 Wohnungen sollen an der Münchener Straße entstehen



Soll sie aber nicht, zumindest für das derzeit brach liegende Grundstück gegenüber der nicht mehr länger Post seienden Neuen Post an der Münchener Straße. Hier will, die Werbetafeln künden es so, der dem Stadtrat angehörige Bauunternehmer Hans Mayr (CSU) insgesamt 22 Wohnungen in insgesamt drei Gebäuden errichten. Hatte es voran hinsichtlich der Bauhöhe schon vor einem Jahr Debatten gegeben, erteilte der Ausschuss Ende März 2023 schließlich die beantragte Baugenehmigung. Abweichend davon beabsichtigt der Bauwerber jetzt eine Änderung der Dachform. Anstelle von drei Vollgeschossen mit Mansarddächern sollen nun zwei Vollgeschosse plus ein Staffelgeschoss mit Walmdach entstehen.

Und genau dieses Ansinnen, rechnete die Verwaltung vor, verstoße gleich vierfach gegen die neue Satzung. Freilich: bei der Gegenüberstellung der beiden Pläne ist Oberbürgermeister Bernhard Gmehling (CSU) nicht der Einzige, dem die neue, eigentlich satzungswidrige Variante entschieden besser gefällt. SPD-Mann Ralph Bartoschek geriet förmlich ins Grübeln, was man mit dieser Gestaltungssatzung wohl so genau beschlossen habe, wenn das eindeutig Schönere das Verbotene sein soll. Wirtschaftlicher ist die jetzige Variante allemal, der Ausschuss sah’s einmütig auch so.

DK