Neuburg
„Nicht allein Aufgabe der Pflege“

Zu neuen Infektionsschutzmaßnahmen: Verantwortliche von St. Augustin schreiben offenen Brief

10.09.2022 | Stand 22.09.2023, 5:51 Uhr

Die Verantwortlichen des Altenheims St. Augustin Neuburg bitten um finanzielle Hilfe bei der Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben, die das Corona-Virus durch die neuen Verordnungen wieder mit sich bringen wird. Fotos: S. Hofmann/DK-Archiv

Neuburg – Die beiden Bundestagsabgeordneten Reinhard Brandl und Erich Irlstorfer (beide CSU), die sich um die hiesigen Wahlkreise Ingolstadt und Freising kümmern, haben Post aus Neuburg bekommen: Die Verantwortlichen des Altenheims St. Augustin haben sich schriftlich an die Politiker gewandt, um auf durch die Corona-Pandemie verursachte Missstände aufmerksam zu machen und Hilfen zu erbitten. Prior Benedikt Hau (oberes Foto), Heimleiter Klaus Müller (Mitte) und Pflegedienstleiterin Nicole Schorer (unten) befinden: „Infektionsschutz ist nicht allein Aufgabe der Pflege.“

Das Führungstrio der Einrichtung in der Neuburger Franziskaner Straße geht auf die teils sehr schwierigen Bedingungen, die seit Ausbruch der Corona-Pandemie vor rund zweieinhalb Jahren in der Pflegebranche herrschen, ein. In dem offenen Brief, welcher der Redaktion vorliegt, heißt es dazu: „Die Langzeitpflege ist an die Grenzen der Leistungsfähigkeit gekommen, Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Einrichtung arbeiten seit zweieinhalb Jahren über ihr Limit hinaus.“ Sie hätten unzählige, sich ständig ändernde Verordnungen umgesetzt, was den Pflegealltag erheblich erschwert habe. „Corona-Infektionen und Quarantäne, Erschöpfung durch die Überarbeitung der letzten Jahre haben die Krankenstände überdurchschnittlich steigen lassen. Diese prekäre Personalsituation wird durch den Weggang von Mitarbeitenden verschärft, welche der Pflege den Rücken gekehrt haben.“ Hinzu komme die fehlende wirtschaftliche Planungssicherheit für die Träger.

Weiter führen Schorer, Müller und Hau an, dass die Umsetzung der Corona-Schutzverordnungen für Pflegeheime und die sich darauf ergebenden notwendigen Mehraufwendungen, wie beispielsweise Einlasskontrollen und Testungen durch externe Dienstleister, durch die Abrechnungsmöglichkeit des Pflegerettungsschirms organisiert worden sei. So habe man sicherstellen können, dass das eigene Stammpersonal auch während der Pandemie weiterhin vollumfänglich für die Betreuung und Pflege der Bewohnerinnen und Bewohner einsetzbar war – wie es der Versorgungsvertrag zwingend vorsehe. Allerdings sei die Refinanzierung dieses Mehraufwands durch den Pflegerettungsschirm in großen Teilen ausgelaufen. „Die Folgen: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen zukünftig mehr bürokratische Arbeit leisten, wie das Kontrollieren und Dokumentieren von Test- und Impfnachweisen. Und das neben ihrer eigentlichen Aufgabe.“

Durch die neuen Verordnungen sieht sich das Altenheim St. Augustin erneut zahlreichen Herausforderungen gegenüber gestellt. So hat die Bundesregierung beschlossen, dass erneut eine Maskenpflicht für Pflegeheime gilt und ein verpflichtender negativer Corona-Test vor Betreten der Einrichtung vorzulegen ist. Zusätzlicher Aufwand, der ohne zusätzliche Finanzmittel weder mit den Versorgungsverträgen noch mit dem Anspruch einer qualitativ hochwertigen Versorgung zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner übereinzubringen sei.

Aus diesen Gründen forderte das Führungsteam des Altenheims St. Augustin die beiden Bundestagsabgeordneten Irlstorfer und Brandl auf, grundsätzlich eine Refinanzierung der zusätzlichen Maßnahmen im Gesetz zu verankern, wenn nötig durch ein Nachbessern. „Wir fordern eine gesamtgesellschaftliche und politisch geförderte Solidarität gegenüber vulnerablen Personengruppen“, heißt es in dem Brief an die Parlamentarier weiter. „Testen, Impfen und Maske tragen darf nicht nur in stationären, teilstationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen gelten. Infektionsschutz geht uns alle an und ist nicht allein Aufgabe der Pflege.“

bas, DK