Was ist noch erlaubt?
Hecken schneiden verboten: Landratsamt Neuburg informiert

01.03.2024 | Stand 01.03.2024, 17:48 Uhr

Zum Schutz brütender Vögel ist es ab 1. März verboten, etwa Hecken zu entfernen. Pflegeschnitte sind möglich. Symbolbild: Riedl, dpa

Bäume und Hecken scheiden oder beseitigen – das darf man im großen Stil nur bis zum Ende des Monats Februar. Doch was ist ab dem 1. März noch erlaubt und was nicht? Wir haben beim Landratsamt Neuburg (Landkreis Neuburg-Schrobenhausen) nachgefragt.



Die Untere Naturschutzbehörde weist in der Antwort darauf hin, dass ab dem 1. März das Abschneiden oder Entfernen von Sträuchern und Bäumen grundsätzlich verboten ist. „Egal ob innerhalb von Ortschaften oder in der freien Natur.“ Weiterhin aber zulässig sind sogenannte schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen. Dies gilt demnach etwa für schwaches Astwerk und Zweige mit einer Länge von bis zu 50 Zentimeter.

Tierschutz hat Vorrang



Hintergrund ist unter anderem der Tierschutz, vor allem der Schutz von Vögeln: Die Tage werden länger und die Vogelwelt erwacht aus ihrer winterlichen Lethargie. Der Winter verabschiedet sich und der Frühling übernimmt langsam das Steuer. „Die ungewöhnlich warme Winterperiode hat in diesem Jahr für einen sehr frühen Vegetationsbeginn gesorgt“, teilt das Landratsamt mit. Die Regelungen zum Hecken- und Baumschnitt dienen demnach einer „ungestörten Vogelbrut und sollen auch dafür sorgen, dass es zu keiner Zerstörung von besetzten Nestern kommt“.

Wer sich unsicher ist und Fragen hat, könne sich direkt an die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Neuburg wenden, wie eine Sprecherin gegenüber der Mediengruppe Bayern mitteilt.