Aktion gegen Naturschutzkriminalität
Großeinsatz im Bereich Schrobenhausen: Suche nach toten Greifvögeln

03.05.2023 | Stand 16.09.2023, 22:45 Uhr

Am Mittwoch fand ein größerer Einsatz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen statt. Die Polizei war auf der Suche nach toten Greifvögeln und Giftködern. Symbolbild: Soeren Stache/dpa

Um ein Zeichen gegen Naturschutzkriminalität zu setzen, startete das Polizeipräsidium Oberbayern Nord am Mittwoch einen Großeinsatz rund um Langenmosen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Der Aktion vorausgegangen waren Funde vergifteter Greifvögel.



Gleich mehrmals wurden in den Landkreisen Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen in den vergangenen Jahren Greifvögel vergiftet, zuletzt bei Langenmosen. Im Dezember wurde dort ein Mäusebussard festgestellt, der mit dem Kontaktgift Carbofuran vergiftet worden war.

Suche inklusive Diensthundeführer und Drohnenpiloten



Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord sowie das Polizeipräsidium Niederbayern wollten mit der Aktion am Mittwoch ein deutliches Zeichen gegen die Nachstellung und Tötung geschützter Greifvögel setzen. Mehrere Einsatzkräfte waren laut Polizei an einer großangelegten Absuche bei Langenmosen beteiligt – inklusive Diensthundeführer sowie Drohnenpiloten.

Dabei ging es den Beamten ums Auffinden möglicher Giftköder oder toter Greifvögel. Aber auch darum, die Bevölkerung zu sensibilisieren und potenzielle Täter von weiteren Taten abzuhalten. „Erfreulicherweise konnten in den abgesuchten Bereichen weder auf unnatürliche Weise zu Tode gekommene Greifvögel, noch Giftköder aufgefunden werden“, heißt es in der Pressemitteilung des Präsidiums Oberbayern Nord.

Carbofuran: Gefahr auch für den Menschen



In der Vergangenheit mutwillig vergiftete Greifvögel wurden häufig durch das hochtoxische, seit 2008 in der EU verbotene Insektizid Carbofuran getötet. Das Kontaktgift stellt laut Polizei selbst in geringen Dosen eine außerordentliche Gefahr für Mensch und Tier dar. Wer Giftköder auslegt, gefährdet also nicht nur streng geschützte Vogelarten, sondern auch Haustiere und Menschen.

Wer einen verendeten Greifvogel fernab von Straßen oder einen mutmaßlich mit Gift präparierten Köder (häufig in Form von Hühnereiern, Fleischresten oder totem Hausgeflügel) entdeckt, soll die Polizei verständigen und keinesfalls den tote Vogel oder den Köder anfassen.

Alle in Deutschland lebenden Greifvögel wie Mäusebussard, Turmfalke, Rohrweihe oder Rotmilan sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt, da viele heimische Greifvogel- und Eulenarten im Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht sind. Daher stellt das Nachstellen mittels Fallen oder gar das Töten durch Abschuss oder Gift eine Straftat dar, für die das Gesetz Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vorsieht

red