Mutter haftbar
Falsche Straßenseite, keine Versicherung: Polizei stoppt 13-jährigen E-Rollerfahrer in Neuburg

19.03.2024 | Stand 19.03.2024, 8:53 Uhr

Gleich zwei 13-Jährige wurden in Neuburg auf E-Rollern von der Polizei gestoppt – der eine fuhr auf der falschen Straßenseite, der andere hatte kein gültiges Versicherungskennzeichen. Beide hatten nicht das erforderliche Mindestalter von 14 Jahren.  − Symbolbild: Sven Hoppe/dpa

Zwei 13-jährige E-Roller-Fahrer sind am Montagnachmittag von der Polizei in Neuburg (Landkreis Neuburg-Schrobenhausen) gestoppt worden. Bei einem der Jungen muss die Mutter nun mit einer Anzeige rechnen.



Weil er auf der falschen Seite der Münchener Straße fuhr, zog die Polizei einen 13-jährigen Jungen gegen 13 Uhr aus dem Verkehr. Um einen E-Roller zu fahren, muss man in Deutschland aber mindestens 14 Jahre alt sein. Der Junge behauptete, sich den Roller von einer Freundin geliehen zu haben – ob das stimmt, wird noch geklärt. Weiterfahren durfte der Junge jedenfalls nicht.

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Kein gültiges Versicherungskennzeichen – Mutter ist verantwortlich



Am späten Nachmittag stoppte die Polizei in derselben Straße einen ebenfalls 13-Jährigen auf einem E-Roller, da er kein gültiges Versicherungskennzeichen hatte. Auch er durfte nicht weiterfahren. Der Roller ist auf die Mutter des Jungen zugelassen. Deshalb erwartet sie nun eine Anzeige.

− sum