Impfpflicht
Kreis Kelheim: Portal zur Erfassung für Unternehmen nutzen

15.03.2022 | Stand 23.09.2023, 2:22 Uhr

Foto: Robert Michael, dpa

Ab Mittwoch, 16. März, gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Personal in pflegerischen und medizinischen Berufen.

Medizinische und pflegerische Einrichtungen sowie Praxen medizinischer Heilberufe aus dem Landkreis Kelheim sind zum Schutz gefährdeter Personengruppen laut dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet. Das bedeutet: Sie müssen das Gesundheitsamt über bei ihnen tätige Personen, die weder als vollständig geimpft noch als genesen gelten, benachrichtigen. Davon ausgenommen sind Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, dass sie aus medizinischen Gründen nicht gegen das Sars-Cov-2-Virus geimpft werden können. Personen, deren Nachweise zweifelhaft sind, müssen ebenso gemeldet werden.



Damit ein reibungsloser Ablauf garantiert werden kann, weist das Gesundheitsamt des Landkreises Kelheim auf das bayernweit zur Verfügung gestellte datensichere Meldeportal „BayImNa“ hin, mit dessen Hilfe betroffene Unternehmen Daten sicher und unbürokratisch übermitteln können. Weiterführende Informationen zur korrekten Vorgehensweise sind zu finden auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Von einer direkten Übermittlung der Daten an das Gesundheitsamt des Landkreises Kelheim bittet das Amt abzusehen.

DK