Eichstätt
Schwierige Standortsuche

Gemeinderat Hitzhofen: Konzept für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist Herausforderung

18.11.2022 | Stand 19.09.2023, 5:09 Uhr
Josef Templer

Der Standort für mögliche PV-Freiflächenanlagen nord-östlich von Baumfeld (braunes Feld, Mitte, rechts) wurde im Hitzhofener Gemeinderat diskutiert. Foto: Templer

Von Josef Templer

Hitzhofen – Die Festlegung der erforderlichen Kriterien und vor allem der Standorte für Photovoltaik-Freiflächenanlagen stellen Bürgermeister Roland Sammüller (SPD) und den Gemeinderat vor eine Herausforderung.

Der Vorentwurf für das Standortkonzept sieht nun nachfolgende Kriterien vor. Grundsätzlich soll zur Regulierung des Flächenbedarfs die maximale Ausbaufläche für PV-Freiflächenanlagen auf zwei Prozent der landwirtschaftlichen Fläche festgelegt werden, was rund 21,2 Hektar entspricht. Im Energienutzungsplan des Landkreises Eichstätt wird von einem Prozent der landwirtschaftlichen Fläche als realistisches Ziel ausgegangen. „Unsere geplante Fläche ist abhängig davon, ob Windräder nördlich von Hofstetten möglich werden“, so Sammüller auf der Gemeinderatssitzung Hitzhofen. „Wenn keine Windräder möglich sind, dann gegebenenfalls eine Erhöhung der Ausbaufläche für PV-Freiflächenanlagen.“

Die Gemeinde profitiert davon, weil sie 90 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen nach installierter Leistung erhalten wird. Die Gemeinde wird die Einleitung einer Bauleitplanung auch davon abhängig machen, ob ein Bürgerbeteiligungsmodell möglich ist. Die Bürger und Unternehmen vor Ort müssen dann auch von den günstigen Strompreisen profitieren, fordert der Rathauschef. Sämtliche Kosten der Bauleitplanung müssen die Antragsteller tragen. Die Wahrung kommunaler Interessen soll ein städtebaulicher Vertrag regeln.

Für die Standortauswahl werden flächenspezifische Kriterien angewandt. So muss der Abstand zum Waldrand mindestens 50 Meter sein und zur Wohnbebauung 200 Meter. Landwirtschaftlicher Boden mit überdurchschnittlicher Bonität wird ausgeschlossen, so dass die Acker- beziehungsweise Grünlandzahl unter 51 sein muss. Auch auf Feldern, die sich im Landschaftsschutzgebiet Naturpark Altmühltal befinden, sind keine Anlagen möglich.

Für Flächen, die sich in den Wasserschutzgebieten Eichstätt und Böhmfeld befinden gibt es Ausnahmen für die Zone drei. Bereiche, die aus Gründen des Landschaftsbildes, der naturbezogenen Erholung und der Sicherung historischer Kulturlandschaften von besonderer Bedeutung sind, wie zum Beispiel der östliche Ortsrand von Hofstetten bis „Bauerngrund“, können ebenfalls ausgeschlossen werden. Um sich über die möglichen Flächen zu informieren, will sich der Gemeinderat bei einem Ortstermin einen Überblick verschaffen.

Sammüller informierte das Gremium zum aktuellen Stand zu möglichen Windrädern im Staatsforst nördlich von Hofstetten. Aufgrund der Änderung der 10-H-Regel sind Windräder mit einem Abstand von 1000 Meter zur Wohnbebauung realisierbar. Auch die Höhenbeschränkung von 200 Metern wegen Landschaftsschutzgebiet Naturpark Altmühltal entfällt künftig. Weiter soll die Abstandsfläche zur seismologischen Messstation in Böhmfeld (bisher 5 Kilometer) reduziert werden. Daran scheiterte vor Jahren ein geplantes Projekt mit fünf Windkraftanlagen. Somit seien Windräder im Wald nördlich vom Hofstetten wieder möglich, so das Resümee des Bürgermeisters.

EK