Dem Marktgemeinderat Mörnsheim wurde in seiner jüngsten Sitzung der Energienutzungsplan von Anne Fröhlich, der Sachbearbeiterin für Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Grünplanung des Landratsamtes Eichstätt, vorgestellt.
Mit dem digitalen Energienutzungsplan für den Landkreis Eichstätt wird ein Instrument zur Umsetzung einer nachhaltigen Energieerzeugungs- und Energieversorgungsstruktur erarbeitet. Der Fokus liegt dabei auf der Identifizierung und dem Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten, um die Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen und den Ausbau erneuerbarer Energien zu forcieren. Mörnsheim ist zum aktuellen Zeitpunkt durch Freiflächen-PV-Anlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraft und viele private Anlagen bereits zu 89 Prozent energieneutral.
Für das Jahr 2040 sieht der Energienutzungsplan eine Abnahme bei der Mobilität mit fossilen Brennstoffen bei gleichzeitiger Simulation der Einsparungen und Änderung der Energieformen vor, so auch der Energiebedarf für Wärme aus fossilen Energien. Die Wärme aus regenerativen Energien soll sich im Jahr 2040 deutlich erhöht haben. Beim Energieverbrauch nach Verbrauchsgruppen wird deutlich, dass die kommunalen Liegenschaften nur einen geringen Teil des Energieverbrauchs beanspruchen. Den größten Verbrauch haben Gewerbe und Industrie und danach die privaten Haushalte. Auf der Homepage des Landratsamtes Eichstätt kann unter www.solare-stadt.de/ landkreis-eichstaett/ ein Wärmekataster eingesehen werden, aus dem für jedes Anwesen entnommen werden kann, welche Energiedichte es hat und ob es bereits energieneutral ist.
In einer Masterarbeit, die für die Märkte Mörnsheim und Kösching erstellt wurde, sind die kommunalen Klimaschutzstrategien betrachtet worden. Damit Mörnsheim diese Klimaschutzstrategien einhalten kann, müssten im Gemeindegebiet Mörnsheim etwa 0,9 Windkraftanlagen und 6,2 Hektar PV-Freiflächen vorhanden sein, um den Bedarf an erneuerbaren Energien decken zu können.
Der Marktgemeinderat beschloss darauf hinzuwirken, dass er bis zum Jahr 2035 Energieneutralität erreicht. Das rechtlich bindende Ziel der Energieneutralität gilt auch für die kommunale Wärmeversorgung. Das heißt, dass innerhalb von 23 Jahren die Wärmeversorgung in jeder Kommune auf Basis von erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme erfolgen muss. Der Bund wird die Länder gesetzlich verpflichten, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen, hierfür gibt es aktuell ein Förderprogramm mit 90 Prozent Förderung. Die Verwaltung hat noch vor Jahresende 2022 ein Angebot vom Institut für Energietechnik eingeholt und dieses einem Förderantrag zugrunde gelegt, der bereits bearbeitet wird. Über Details wird informiert, sofern eine Zuwendung gewährt ist.
ggs
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