Ingolstadt
Erfolg für Gründer von Media Markt

19.07.2011 | Stand 03.12.2020, 2:36 Uhr

Ingolstadt (DK) Im Ringen um die Macht bei Europas größter Elektronikkette Media Saturn haben die Alteigentümer einen Teilerfolg errungen. Das Landgericht Ingolstadt ließ gestern anklingen, dass die Sperrminorität der Familien Kellerhals und Stiefel auch bei Einsetzung eines Beirates durch den beklagten Mehrheitsaktionär Metro Bestand haben könnte.

Auch wenn der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl am Ende der knapp dreistündigen Sitzung noch keinen Beschluss zu verkünden hatte, so gaben seine Worte die Richtung für ein mögliches Urteil vor. „Es erscheint denkbar, dass die Einrichtung des Beirats wirksam beschlossen wurde, aber dass er nicht die Machtfülle hat, die er nach Auffassung der Beklagten haben soll“, sagte er.

Obwohl der Kaufhof- und Großhandelskonzern Metro über 75 Prozent an Media Saturn hält, benötigt er für alle wichtigen Entscheidungen die Zustimmung von Erich Kellerhals, der mit 21,6 Prozent eine Sperrminorität in der Gesellschafterversammlung hat. Sein Gründungskollege Leopold Stiefel hält mit seinen beiden Söhnen noch 2,97 Prozent.

Metro-Vorstandschef Eckhard Cordes hatte mehrmals seinen Unmut über diese Konstellation geäußert. „Dass wir zumindest teilweise zu langsam und zu komplex sind, liegt maßgeblich am Problem der Stimmverhältnisse“, hatte er unlängst in einem Interview mit der „Welt“ gesagt.

Nachdem mit Stiefel Ende 2006 das letzte Gründungsmitglied die Geschäftsführung bei Media Saturn verlassen hatte, war nach Auffassung des Metro-Konzerns der Weg für einen Beirat frei. In der Gesellschafterversammlung vom 4. März wurde dieses Gremium dann auch eingerichtet – gegen die Stimmen der Familie Kellerhals.

Der Media-Markt-Gründer hat deshalb eine Anfechtungs-, Nichtigkeits- und Feststellungsklage vor dem Landesgericht Ingolstadt eingereicht: Damit soll zum einen der Beschluss über die Einrichtung eines Beirats für nichtig erklärt werden. Zum anderen soll das Gericht die wesentlichen Zuständigkeiten und Kompetenzen des Beirats sowie dessen Mehrheitserfordernisse feststellen.

Der Vorsitzende Richter gab beiden Parteien einen Rat mit auf den Heimweg. „Die erforderliche Gesprächsbereitschaft hat bislang offenbar gefehlt. Ich kann sie nur auf eine gütliche Einigung hinweisen. Denn das Ergebnis bringt beide Parteien nicht weiter.“ Das Urteil könnte bereits bei der zweiten Verhandlung am 11. Oktober feststehen.

Sowohl die Alteigentümer als auch die Metro wollen bei einer Niederlage vor das Oberlandesgericht ziehen.