Berlin
Schärfere Regeln gegen Kinderpornografie

Justizminister will Gesetzestext überarbeiten – Auslöser ist der Fall Edathy

18.02.2014 | Stand 02.12.2020, 23:03 Uhr

Berlin (DK) Heinz Hilgers ist sauer. Seit Tagen wird im Fall Edathy über Geheimnisverrat, die Auswirkungen auf die große Koalition, den Rücktritt des Landwirtschaftsministers und die schwarz-rote Vertrauenskrise debattiert und berichtet. Doch das eigentliche Thema – Kinderpornografie und vor allem die Opfer – spielt sich nur im Hintergrund ab.

Der Präsident des Kinderschutzbundes fordert Konsequenzen, schärfere Gesetze und die Strafbarkeit von Produktion, Handel und Besitz von Nacktbildern Minderjähriger, so wie es in anderen Ländern längst üblich ist.

Gestern meldete sich schließlich auch der Bundesjustizminister zu Wort: SPD-Mann Heiko Maas will jetzt schärfere Regeln gegen Kinderpornografie prüfen. Bilder von Minderjährigen in eindeutigen Posen, häufig mit Druck und Gewalt aufgenommen, und schließlich im Internet über Porno-Versandhandel in alle Welt verkauft – was bisher als Grauzone galt und im Zweifel nicht strafbewehrt war, soll künftig auch unter den Pornografie-Paragraphen im Strafgesetzbuch fallen. Geschäfte mit Bildern nackter Körper von Kindern und Jugendlichen sollen künftig verboten und bestraft werden, so der Bundesjustizminister. Erste Konsequenzen aus dem Fall des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy, der unter Verdacht steht, kinderpornografisches Material erworben und besessen zu haben. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem „Grenzbereich“ zu dem, was die Justiz unter Kinderpornografie verstehe.

Im Fall Edathy gehe es um Inhalte der sogenannten Kategorie 2, keine harte Kinderpornografie beziehungsweise vom Bundeskriminalamt nicht indiziertes Material: sogenanntes Posing, Nacktbilder von Kindern, bei denen die Genitalien nicht im Mittelpunkt stehen sollen.

„Diese Bilder verletzen die Rechte von Kindern“, sieht auch Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) Handlungsbedarf, auch wenn die rechtliche Abgrenzung mitunter schwierig sein dürfte. Pornografisches Bild oder Urlaubsfoto vom Strand? Nicht jedes Nacktbild von Kindern gehört in den strafrechtlich relevanten Bereich der Kinderpornografie. In den vergangenen Jahrzehnten waren die strafrechtlichen Vorschriften im Kampf gegen Kinderpornografie immer weiter verschärft worden.

Auch der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung sieht hier unterdessen eine Gesetzeslücke. Darstellungen von Kindern, um sexuelle Interessen von Erwachsenen zu befriedigen, müssten im Sinne des Kinderschutzes strafrechtlich sanktioniert werden, forderte Johannes-Wilhelm Rörig. Auch die CSU spricht sich für Gesetzesänderungen aus: „Mich wundert, wenn derartige Bilder in Deutschland legal heruntergeladen und besessen werden dürfen“, erklärte Stephan Mayer (CSU), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag. CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt hält den Handel und Besitz von eindeutigen Nacktbildern von Kindern für einen Verstoß gegen das Grundgesetz. „Mit Menschenwürde hat das nichts zu tun.“ Kommentar Seite 2