Das Bundesverkehrsministerium geht wegen der Folgekosten der gescheiterten Pkw-Maut nicht juristisch gegen den früheren Ressortchef Andreas Scheuer (CSU) aus Passau vor.
Wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte, folgt es damit einem Gutachten, das im Ergebnis von einer Klage wegen möglicher Haftungsansprüche abrät.
„Erhebliches Prozessrisiko“
Die unabhängigen Gutachter kämen zu dem Schluss, dass zwar eine Haftung aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis in Betracht komme, erläuterte das Ministerium. Sie hätten aber gleichzeitig „auf das ganz erhebliche Prozessrisiko und die begründeten Zweifel an der Durchsetzbarkeit möglicher Ansprüche“ verwiesen. Das Ministerium folge der Empfehlung, um weiteren Schaden für den Steuerzahler abzuwenden. Es betonte zugleich: „Unabhängig davon bleibt es bei der unbestrittenen politischen Verantwortlichkeit von Bundesminister a.D. Scheuer.“
Pkw-Maut war Prestigeprojekt
Die Pkw-Maut - ein Prestigeprojekt der CSU in der damaligen Bundesregierung - war 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden. Damals war Scheuer Verkehrsminister. Der Bund musste in der Folge 243 Millionen Euro Schadenersatz an die einst vorgesehenen Betreiber zahlen. Das hatte eine Verständigung nach einem Schiedsverfahren ergeben.
Der heutige Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte das Gutachten im Juli 2023 in Auftrag gegeben, um zu prüfen, ob Haftungsansprüche gegen seinen Vorgänger Scheuer bestehen und gerichtlich durchsetzbar sind.
− dpa
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