Zugverkehr eingestellt
Summender Rucksack löst Großeinsatz am Nürnberger Hauptbahnhof aus

15.09.2021 | Stand 23.09.2021, 3:33 Uhr
  −Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Nürnberg - Am Dienstagnachmittag ließ ein Reisender im Nürnberger Hauptbahnhof seinen Rucksack über längere Zeit unbeaufsichtigt stehen. Dadurch löste er einen größeren Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst aus. Als die Einsatzkräfte eintrafen, wurden sie von dem Gepäckstück "angebrummt".

Gegen 13 Uhr informierten Mitarbeiter der DB-Lounge die Bundespolizeiinspektion Nürnberg darüber, dass dort seit längerer Zeit ein herrenloser Rucksack steht, von dem brummende Geräusche ausgehen. Nach einer ersten Inaugenscheinnahme durch Beamte der Bundespolizei wurde der Rucksack als potenzielle Gefahrenquelle eingestuft. Zur weiteren Abklärung wurden Spezialkräfte angefordert.

Der westliche Bahnhofsbereich wurde aus Sicherheitsgründen abgesperrt und geräumt, ebenso die Zufahrt zum Celtistunnel sowie die Eilgutstraße. Weiterhin musste der Zugverkehr auf den bahnhofsnahen Gleisen eingestellt werden.

Um 14 Uhr sprach ein 85-jähriger Deutscher die Absperrkräfte an und bat, ihn passieren zu lassen, da er seinen Rucksack aus der DB-Lounge holen wolle. Da der Mann den Rucksack genau beschrieb, konnte er schnell als Eigentümer identifiziert werden. Bald konnten auch die polizeilichen Maßnahmen aufgehoben werden.

Bei der Durchsuchung des Rucksacks stießen die Beamten auch auf die Ursache des Brummens: Es handelte sich hierbei um den vibrierenden Trockenrasierapparat des Seniors.

Am Einsatz waren etwa 50 Kräfte der Bundespolizei, des Polizeipräsidiums Mittelfranken, der Berufsfeuerwehr Nürnberg sowie der Rettungsdienste beteiligt. Durch die polizeilichen Maßnahmen mussten 15 Geschäfte im Hauptbahnhof Nürnberg für einen Zeitraum von mehr als einer Stunde schließen, Züge verspäteten sich und der Straßenverkehr rund um den Hauptbahnhof wurde erheblich behindert.

Wer leichtfertig solche Polizeieinsätze - gegebenenfalls mit Folgen für Dritte - verursacht, kann für die entstandenen Kosten in Regress genommen werden. Dabei können schnell hohe Beträge entstehen. Neben den Kosten für den Einsatz kommen auf einen unachtsamen Verursacher eventuell auch zivilrechtliche Forderungen etwaiger Geschädigter zu. Die Bundespolizei appelliert an die Reisenden, das mitgeführte Gepäck immer zu beaufsichtigen.

DK