Inzidenzen und Bedeutungen
Geburtstag, Hochzeit, Beerdigung: Diese Corona-Regeln gelten in Bayern

27.08.2021 | Stand 04.09.2021, 3:33 Uhr
Bei Feiern gelten seit Montag, 23. August, in Bayern neue Regeln. Welche, haben wir in einer Übersicht zusammengefasst. −Foto: dpa

Der harte Lockdown ist vorbei - seit einiger Zeit darf in Bayern wieder gefeiert werden. Seit Montag, 23. August, gelten im Freistaat aber neue Regeln. Wir haben zusammengefasst, was Sie beachten müssen.

Ein runder Geburtstag oder eine Hochzeit steht an - und die Gäste sind geladen. Doch wie viele dürfen derzeit tatsächlich auch kommen? Entscheidend ist dabei nach wie vor die Inzidenz in der jeweiligen Stadt oder dem Landkreis.

Bei einer Inzidenz über 35

Bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 ist sowohl bei privaten als auch bei öffentlichen Feiern ein Impf- oder Genesenen-Ausweis oder ein negativer Corona-Test nötig, wenn in Innenräumen gefeiert wird. Bis zu 50 Personen sind dann erlaubt. Wer im Freien feiert, darf das mit bis zu 100 Menschen tun. Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgezählt. Kinder unter sechs Jahren sowie Schulkinder, die ja bereits in der Schule regelmäßig getestet werden, sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Bei einer Inzidenz über 50

Steigt die Inzidenz auf einen Wert über 50, dürfen im Innenbereich noch 25 Menschen gemeinsam feiern, dabei gilt die 3G-Regel. Im Außenbereich sind Partys mit bis zu 50 Menschen erlaubt. Hier findet die 3G-Regel keine Anwendung. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.

Bei einer Inzidenz über 100

Steigt die Inzidenz auf einen Wert über 100, liegt die Entscheidung bei der jeweiligen Stadtverwaltung oder im Landratsamt. Dann können Feiern weiter beschränkt oder ganz verboten werden.

+++ Zu den Inzidenzen in der Region. +++

Unterschied zwischen privaten und öffentlichen Feiern

Ist die Einladung zu einer Feier auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt - wie etwa bei Hochzeiten, Geburtstagen oder Beerdigungen - handelt es sich laut Definition des bayerischen Gesundheitsministeriums um eine private Feier. Dann werden Geimpfte und Genesene nicht zur Gästezahl hinzugerechnet. Bei öffentlichen Feiern wie etwa Konzerten werden diese Personen schon mitgerechnet.

Karin Seibold