Ohne Maske ins Konzert
Neue Lockerungen für Kulturbranche im Freistaat beschlossen

19.09.2021 | Stand 28.09.2021, 3:34 Uhr
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München - Für die Kulturbranche in Bayern gibt es in der Corona-Pandemie weitere Lockerungen. So dürfen kulturelle Einrichtungen nun selbst entscheiden, ob sie Gäste im Abstand von 1,5 Meter platzieren - dann ohne Maskenpflicht für die Besucher - oder ob auf Mindestabstände verzichtet wird - dann jedoch mit Maskenpflicht.

Das geht aus dem neuen Rahmenkonzept hervor, dass das Kunstministerium am Sonntag vorstellte.

Bei kulturellen Veranstaltungen gilt ab einer Inzidenz von 35 die 3G-Regel (lesen Sie hierzu auch den Artikel "Diese Corona-Maßnahmen gelten in Bayern"). Besucher müssen also geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Bei mehr als 1000 Besuchern gilt die Regel draußen und drinnen unabhängig davon, wie hoch die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen ist. Draußen gilt auch bei größeren Veranstaltungen nun keine Maskenpflicht mehr.

Mitwirkende müssen keine Maske tragen, wenn diese die künstlerische Darbietung behindert. Zudem kann aus künstlerischen Erwägungen auch auf den Mindestabstand bei den Mitwirkenden verzichtet werden. Kontakte werden zwar weiter erfasst, aber nicht mehr bezogen auf den Sitzplatz. Nun reichen die Kontaktdaten des Kartenkäufers aus.

dpa/lby