Schrobenhausen
Die blaue Gigler-Tonne darf bleiben

Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat die gewerbliche Altpapiersammlung für rechtens erklärt

28.11.2019 | Stand 23.09.2023, 9:40 Uhr
Die Blauen Tonnen, mit denen der Schrobenhausener Entsorger Gigler seit 2008 kostenlos Altpapier im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen abholt, dürfen bleiben. Das entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. −Foto: Spindler

Schrobenhausen / Leipzig (SZ) Der bereits seit elf Jahren schwelende juristische Streit um die Blauen Tonnen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist entschieden: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte gestern am späten Nachmittag klargestellt, dass der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen dem Schrobenhausener Entsorger Gigler seine kostenlose Altpapierabholung nicht hätte untersagen dürfen. Damit kann Gigler auch weiterhin das Altpapier mit seinen Blauen Tonnen einsammeln.

Die Bundesrichter des siebten Senates begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Untersagung "im Hinblick auf die geplante oder bereits ins Werk gesetzte Neueinführung von Altpapiersammlungen (Holsystem) in Verantwortung der Landkreise" ausgesprochen worden sei. Damit spielte das Gericht darauf an, dass der Landkreis erst deutlich nach der Anfang 2008 von gewerblichen Entsorgern eingeführten kostenlosen Blauen Tonnen erklärt hatte, ebenfalls eine eigene Altpapiertonne auf den Markt bringen zu wollen. Die Leipziger Verwaltungsrichter waren überzeugt davon, dass sich die Landkreisbetriebe auf die gewerbliche Sammlung eingestellt hätten und die Funktionalität der Landkreisbetriebe "nicht wesentlich beeinträchtigt" werde. Das sei anders, wenn eine gewerbliche Altpapiersammlung später zu einer Landkreisbetriebstonne hinzugekommen wäre. "Die Vergabe von Entsorgungsleistungen durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wird in dieser Situation nicht erheblich erschwert oder unterlaufen", urteilten die Bundesrichter weiter. Der Landkreis als Abfallbehörde sei nicht berechtigt, den Landkreisbetrieben zu ermöglichen, "die von privaten Unternehmen gesammelten Altpapiermengen allein mit Blick auf eine Vergabe an sich zu ziehen". Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sehe nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts nicht vor, den Wettbewerb im Markt durch einen Wettbewerb um einen Markt im Sinne eines "Systemwechsels" zu ersetzen.

"Durch das Urteil haben wir nun Rechtssicherheit", erklärte Mathilde Hagl, Geschäftsführerin der Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen gestern Abend auf Anfrage. Sie betonte dabei auch deutlich, "dass der Landkreis das bestehende Bringsystem natürlich weiter aufrechterhält". Wie der Landkreis mit der Situation in Zukunft weiter umgehen wolle, müssten die anstehenden Beratungen im Werkausschuss des Kreistages noch zeigen, so Hagl weiter.

"Wir finden das grandios", sagte gestern Gigler-Geschäftsführerin Eva-Maria Gigler-Friedl auf Anfrage über das Leipziger Urteil. Die Sammlungen des Schrobenhausener Entsorgungsunternehmens würden uneingeschränkt weiterlaufen. Die Planungen für das kommende Jahr stünden, sogar ein neues Fahrzeug zur Altpapierabfuhr sei bereits bestellt worden. Die neuen Abholpläne für das Altpapier würden in Kürze verteilt.

Jürgen Spindler