Neuburg
Stadt sieht keine Fehler beim Abbruch

Vorschriften zur Schadstoffentsorgung verschärft – Rechtsstreit mit der Abrissfirma

06.11.2015 | Stand 02.12.2020, 20:35 Uhr

Neuburg (DK) Die Vertreter der Stadt Neuburg weisen die Kritik zurück, beim Abbruch der alten Schwalbangerschule sei nicht professionell genug vorgegangen worden. Die neuen Nachforderungen der beauftragten Abrissfirma aus Nordrhein-Westfalen lehnt die Stadt ab, es kommt zu einem Rechtsstreit.

Die Stellungnahme der Stadt lautet: „Der Vorwurf, dass die örtlichen Betriebe von der Ausschreibung nichts mitbekommen und damit keine Chance auf Beteiligung gehabt hätten, entbehrt jeder Grundlage. Gemäß den strengen Vergaberichtlinien wurde vorschriftsgemäß über die Tageszeitungen (z.B. DK-Veröffentlichung am 13.09.2014), die Internetseite der Stadt Neuburg, den Bayerischen Staatsanzeiger, das EU-Amtsblatt sowie Online-Plattformen ausgeschrieben. Darüber hinaus wurde auch die heimische Kreishandwerkerschaft informiert.

Selbstverständlich hatten damit auch und gerade die örtlichen Betriebe – wie immer – beste Voraussetzung, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Die Aktenlage beweist dazu eindeutig, dass sich die Firma Schad am 22. September 2014 die Unterlagen besorgt hat. Ein Angebot wurde nicht abgegeben.

Die Behauptung, dass das Projekt nicht professionell abgewickelt wird, weil Nachforderungen der beauftragten Firma gestellt werden, ist ebenso falsch. Knackpunkt ist hier die Schadstoffentsorgung. Das Stadtbauamt hat bereits in der ersten Planungsphase 2011 ein Schadstoffgutachten erstellen lassen. Die Ergebnisse wurden klar definiert und danach wurde auch ausgeschrieben.

Im Juni 2015 hat dann der verantwortliche Hochbau-Ingenieur ein ergänzendes Gutachten durch die Landesgewerbeanstalt in Auftrag gegeben. Dies geschah vor allem deshalb, weil mittlerweile vier Jahre vergangen waren und sich mutmaßlich auch die Vorschriften verschärft hatten.

Die Vermutung war richtig, so war unter anderem ein Fliesenkleber, den man bis zu diesem Zeitpunkt hätte problemlos entsorgen hätte können, plötzlich als aufwendig zu entsorgender Schadstoff eingestuft worden. Die aus den neuen Ergebnissen resultierende Bauzeitenverlängerung sowie Kostenerhöhung wurde mit dem beauftragten Unternehmen noch vor Abbruchbeginn klar definiert. Erst die darüber hinaus geforderte Summe sowie die zeitliche Verzögerung der Arbeiten sind aktuell Teil einer rechtlichen Auseinandersetzung, weil die Stadt Neuburg die Ansicht vertritt, dass beides ungerechtfertigt ist.“

Anmerkung der Redaktion: Die Beratungen in der Verwaltung und in den politischen Gremien über den Abbruch der alten Schule und die damit verbundene Kostensteigerung sind nichtöffentlich geführt worden. Das gilt insbesondere für die vom Stadtrat abgesegnete Erhöhung von 153 000 Euro auf annähernd 300 000 Euro.