Landkreis Roth
N-Ergie: „Die Kunden müssen selbst nichts unternehmen“

Versorgungsunternehmen informiert über die Umsetzung der Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme

16.12.2022 | Stand 16.12.2022, 14:30 Uhr

Die Zentrale der N-Ergie in Nürnberg. Foto: N-Ergie

Nach den beschlossenen Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme hat das regionale Versorgungsunternehmen N-Ergie am Freitag mitgeteilt, dass Kunden selbst nichts unternehmen müssen, um von der Entlastung zu profitieren.



Die Abschlagszahlungen werden mit dem Inkrafttreten der Preisbremsen im März reduziert. In diesem Zuge erfolgt auch die rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar, heißt es in der Mitteilung. Bis zum März sind zunächst die Abschlagszahlungen maßgeblich, die den Kunden im Zuge der jüngsten Preisanpassungen bereits mitgeteilt wurden beziehungsweise in den nächsten Tagen schriftlich zugehen.

Die Preisbremsen für private Verbraucher sehen vor, dass für ein Kontingent von 80 Prozent des Jahresverbrauchs die Preise für Strom, Erdgas und Wärme über das komplette Jahr 2023 hinweg staatlich bezuschusst und in ihrer Höhe gedeckelt. Der Preisdeckel für Strom liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Die Preisobergrenze für Erdgas wurde auf 12 Cent pro Kilowattstunde festgesetzt. Und für eine Kilowattstunde Fernwärme sieht die Preisbremse einen Betrag von 9,5 Cent pro Kilowattstunde vor.

Für Kunden der N-Ergie aus dem Gewerbe und der Industrie, die einen höheren Energieverbrauch haben, gelten andere Preisobergrenzen, Kontingente und Modalitäten. Die Umsetzung der Preisbremsen ist hier teilweise noch weitaus komplexer und erfordert ein Mitwirken der Unternehmen, so die N-Ergie.Weitere Informationen sowie häufige Fragen und Antworten zu den aktuellen Preisentwicklungen und Entlastungen veröffentlicht das Versorgungsunternehmen unter www.n-ergie.de/entlastung.

HK