Landkreis Roth
Vermehrter Zünslerbefall im Landkreis Roth

Schnittgut betroffener Buchsbäume darf weder in Kompost, noch in Gartencontainer oder Biomülltonnen

23.08.2023 | Stand 23.08.2023, 15:00 Uhr

Gefräßige Raupe: Der Buchsbaumzünsler vermiest den Gartenfreunden im Landkreis vermehrt das Vergnügen. Foto: Warnecke, dpa

Zu erkennen ist der Schädlingsbefall an Gespinsten in den Buchsbäumen und an der Fraßtätigkeit der Raupen. Die schädlichen Raupen, die bis zu fünf Zentimeter lang werden, sind nicht nur bunt gefärbt, sondern auch sehr aktiv.

„Eine wirksame Bekämpfung ist nur durch die Entfernung der Gespinste, des Falters und der Raupen möglich“, teilt das Landratsamt mit. Meistens werde ein komplettes Zurückschneiden der befallenen Buchsbäume nötig. Schnittgut, Gespinste und alle Reste dürfen aber weder über den Kompost, noch über die Gartencontainer oder den Biomülltonnen entsorgt werden, so der Appell. Die Reste sollen in Plastiksäcken oder -tüten in den Restmüll gegeben werden oder können – ebenfalls verpackt – kostenlos an allen Recyclinghöfen im Landkreis entsorgt werden. Größere Mengen sind an der Müllumladestation in Pyras anzuliefern. Für weitere Fragen steht die Abfallberatung des Landkreises unter der Telefonnummer (09171) 811431 zur Verfügung.

HK