Der Huber Hans aus Schreiling braucht keine Adresse, um identifizierbar zu sein: Er ist der einzige Hofbesitzer in dem fiktiven Weiler. Sollte er jemals einen Bauantrag stellen, dann wird er zum Problem: Denn alleine die Nennung des Bauortes würde eine klare Personenzuordnung ermöglichen – und das ist datenschutzrechtlich kritisch. Ein Lied davon singen können viele Bauverwaltungen, denn die Datenschutzvorgaben setzen immer mehr zu: Grundsätzlich sind Bauanträge laut Gemeindeordnung ja öffentlich zu behandeln – bei gleichzeitiger Einhaltung der Datenschutzvorgaben.