Bewässerungsverbot ab 15. Juni
Wasser in der Gemeinde Berg wird knapp: Garten gießen und Planschen verboten

14.06.2023 | Stand 14.09.2023, 23:21 Uhr

Für die Gemeinde Berg gilt ab 15. Juni ein Bewässerungsverbot. Foto: Roland Weihrauch/dpa (Symbolbild)

Die Gemeinde Berg (Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz) gibt aktuell bekannt, dass aufgrund des derzeitigen Wassermangels ein Bewässerungsverbot ab 15. Juni angeordnet wird: Betroffen sind auch private Pools und Autowaschen.



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Gründe für die Maßnahme sind nach Angaben der Gemeinde Berg neben dem derzeitigen Wassermangel die zur Zeit parallel verlaufenden Arbeiten zur Neufassung der Quelle Hausheim sowie die anhaltenden Trockenheit im Versorgungsgebiet der Gemeinde Berg.

Versorgung mit Trinkwasser in der Gemeinde Berg gefährdet



Die Versorgung mit Trinkwasser sei gefährdet. Zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Trinkwasser ist laut der Mitteilung der Gemeinde die Entnahme und Verwendung von Trinkwasser für folgende Zwecke ab Donnerstag, 15. Juni 2023 bis auf Widerruf verboten:

- Befüllung von privaten Pools und Planschbecken,

- Bewässerung von privaten Rasen- und Gartenflächen sowie Blumenbeeten mit Ausnahme von reinen Nutzgartenflächen (Gemüsebeete) und gewerblich genutzten Pflanzbeeten (etwa in Gärtnereien, Baumschulen etc.),

- Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken,

- Reinigen und Abspritzen von Terrassen und Hofflächen,

- Bewässerung von öffentlichen Grünflächen, Blumenbeeten und Sportplätzen, ausgenommen sind Grabstätten auf Friedhöfen.

Einige Ortsteile der Gemeinde Berg sind ausgenommen



Ausgenommen von den Beschränkungen sind die Ortsteile Haslach, Gspannberg, Kleinvoggenhof, Rührersberg, Reichenholz, Bischberg und Mauertsmühle, da deren Wasserversorgung über die Zweckverbände „Pettenhofener Gruppe“ und „Hammerbachtalgruppe“ sowie über die Gemeinde Burgthann erfolgt.

red/che