Dietfurt – Dass Baupläne im Detail von den Vorgaben des jeweils gültigen Bebauungsplans abweichen, ist weiter nicht ungewöhnlich. Mal wollen die Antragsteller eine andere Dachneigung oder Eindeckung, mal einen höheren Kniestock oder eine etwas größere Garage. Für den Dietfurter Bauausschuss gehören diese Befreiungen von den Festsetzungen zum allgemeinen Verfahren, in der Regel werden sie auch genehmigt.
Aber dass die Errichtung eines Lagers und eines Carports komplett an den Genehmigungsbehörden vorbeiläuft, war für das Gremium in der jüngsten Sitzung am Montagnachmittag eindeutig des...