Riedenburg
Die Geschichte des Kennzeichens RID

Nach der Gebietsreform durfte es nicht mehr ausgegeben werden – Seit gut neun Jahren ist es wieder da

08.09.2022 | Stand 22.09.2023, 5:55 Uhr

Bei einer Fahrzeugweihe in Wolfsbuch in den 1960er-Jahren trugen noch alle Autos im damaligen Landkreis Riedenburg das RID-Kennzeichen. Fotos: Patzelt (Repros)

Von Anton Patzelt

Riedenburg – Mit der Auflösung des Landkreises Riedenburg verschwand auch für längere Zeit das RID-Kennzeichen aus dem Straßenbild. Am 1. Juli 1956 war dem Landkreis dieses Unterscheidungszeichen zugewiesen worden. Es wurde bis zum 30. April 1973 ausgegeben. Seit dem 10. Juli 2013 ist es aufgrund der Liberalisierung der Kennzeichenregelungen wieder im Landkreis Kelheim erhältlich.

Der letzte Teil unserer Serie über den ehemaligen Landkreis Riedenburg befasst sich mit der Beschilderung der Kraftfahrzeuge. Bei der Beschilderung im Jahr 1956 war man sich nicht einig, ob die Kraftfahrzeuge des Landkreises Riedenburg mit „RIE“ oder „RDB“ gekennzeichnet werden sollten. Schließlich einigte man sich auf die Kennzeichnung „RID“.

Später machte der enorme Anstieg von Neuzulassungen ein neues Kennzeichensystem erforderlich – am 1. Juli 1972 waren es dann die Folgen der Gebietsreform, die eine Umbeschilderung veranlassten. Zunächst durften alle Fahrzeuge das RID-Kennzeichen behalten, die es schon trugen. Erst bei einer Zulassungsänderung, Ummeldung oder Neuanmeldung eines Kraftfahrzeugs mussten die neuen Nummernschilder des jeweiligen Großlandkreises angebracht werden.

Von 1906 bis 1945 hatte der Kreis Oberpfalz das alpha-numerische Unterscheidungszeichen IIE, danach folgten die numerischen Erkennungsnummern. Im Zeitraum von 1948 bis 1956 trugen alle Kennzeichen in Bayern die Buchstaben A, B oder AB. Dann folgte die Kennnummer des Landkreises – für Riedenburg die Nummer 454. Dahinter fand sich dann die spezielle Bestimmung des Kraftfahrzeugs durch die Zahlen 1 bis 999. Je mehr Kraftfahrzeuge im Laufe des Jahres zugelassen wurden, desto mehr Sonderfälle mussten zugestanden werden, da die zugeteilten Zahlen und Buchstabengruppen nicht ausreichten. Von 1948 an hatte man übrigens zwei Jahre lang die Buchstaben „BY“ und als Kennzahl für den Landkreis 502 verwendet.

Nach dem Jahr 1956 begannen die Verwaltungen verschiedene Buchstaben zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeugart zu verwenden. So trugen zunächst alle Motorräder den Kennbuchstaben „A“ und sämtliche Zugmaschinen wurden mit einem „G“ hinter dem „RID“ ausgestattet.

Warum auch dieses System bald aufgegeben werden musste, zeigen am deutlichsten die Verschiebungen der Zulassungszahlen. So gab es im Jahr 1956 im Landkreis Riedenburg 1238 Motorräder, 90 Lastwagen, 368 Autos und 520 Zugmaschinen. Und 1972 – im Jahr der Gebietsreform – waren im Kreis Riedenburg nur noch 76 Motorräder, jedoch 266 Lastwagen, 4189 Autos und 2004 Zugmaschinen registriert. Insgesamt fuhren 1956 genau 2235 zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge. Im Jahr 1971 waren beim Landratsamt Riedenburg annähernd dreimal so viele, und zwar 6887 verzeichnet.

Hatte man 1956 für zwei „handgepresste Nummernschilder“ noch sechs Mark bezahlt, so kosteten 1972 zwei maschinell gestanzte Kennzeichen bereits das Doppelte. Für eine Zulassung wurden 1956 zehn Mark erhoben und im Jahr der Kreisauflösung 16,50 Mark. Eine Umschreibung kostete 1956 für den Kfz-Besitzer 15 Mark, 1972 dann 26 Mark.

DK