Neuburg
Sexueller Missbrauch an zwei Kindern: Drei Jahre und zehn Monate Haft für 24-Jährigen

31.01.2023 | Stand 17.09.2023, 4:11 Uhr

Drei Jahre und zehn Monate muss ein 24-Jähriger in Haft. Foto: DK-Archiv

Von Florian Enslein

Neuburg – Über mehrere Jahre hatte er sexuelle Kontakte zu zwei Geschwistern, beide unter 14 Jahren, darunter gemeinsame Masturbation, Oral- sowie Analverkehr. Außerdem forderte er die mit ihm verwandten Kinder auf, ihm Nacktbilder zu schicken. Am Dienstag wurde der 24-Jährige vorm Amtsgericht Neuburg zu drei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

„Wir haben nichts gemerkt“, sagte die Mutter der beiden Kinder vor Gericht. Erst als der Vater seinen Sohn und den Angeklagten Anfang 2022 bei sexuellen Handlungen im Keller erwischt habe, sei die Sache ans Licht gekommen, berichtete sie. Angefangen habe das Ganze bereits 2019, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Im Laufe der dann folgenden vier Jahre habe der Angeklagte die 10- bis 13-jährigen Geschwister – einen Bub und ein Mädchen – in sexuelle Handlungen verwickelt. Vor allem zu dem Jungen hatte er vermehrt Kontakt. „Wir haben uns bei Familienfeiern getroffen. Dann wollte er einmal bei mir übernachten“, erklärte der Angeklagte vor Gericht, wie der Kontakt zu Stande kam.

Die Anklage weiter: Er habe den Jungen am Penis angefasst, zusammen mit ihm onaniert sowie Oral- und einmalig Analverkehr gehabt. „Körperliche Gewalt hat mein Mandant dabei nie angewandt“, betonte Verteidiger Stefan Roeder. Neben dem körperlichen Kontakt zum Jungen, habe der Angeklagte zudem beide Kinder bei Videotelefonaten dazu aufgefordert, sich auszuziehen, Fotos zu machen und ihm die Nacktbilder zu schicken.

Weder auf dem sichergestellten Computer noch auf dem Handy des Angeklagten habe man solche Bilder gefunden, wie der zuständige Beamte der Kriminalpolizei dem Gericht mitteilte. Dafür etwas anderes: Der Mann habe im Internet nach Hilfe bei Pädophilie gesucht. Auch über Therapieangebote habe er sich informiert.

„Ihm ist bewusst, dass er sich in Therapie begeben muss und möchte diese Chance auch nutzen“, so Verteidiger Roeder. Das gehe auch aus den Aufzeichnungen des Polizeiverhörs hervor, wie der Polizeibeamte sagte: „Er hat nach Hilfe geschrien, ohne es explizit so zu sagen.“ Zwischen den Zeilen könne man das aber deutlich heraushören.

Der Angeklagte war damals, nachdem er vom Vater des Jungen erwischt worden war, zur Polizei gegangen und hatte sich selbst angezeigt. Er habe vom Vater des Jungen ein Ultimatum erhalten, entweder tue er es selbst, oder der Vater gehe zur Polizei. Vor den Beamten gestand der junge Mann dann die Taten.

Durch seine ausführliche Aussage ersparte er den beiden Kindern die Situation, alles noch einmal bis ins Detail schildern zu müssen. Schwer genug hätten es die beiden und auch die gesamte Familie sowieso, meinte die Mutter gegenüber dem Gericht. Die Kinder sind in psychotherapeutischer Behandlung. Besonders der Sohn leide unter der Situation. „In der Schule ging es nur noch abwärts mit den Noten“, so die Mutter. Generell belasteten die Ereignisse die gesamte Familie stark. Dem Angeklagten tue es Leid, wie er sagt. Er würde das Ganze ungeschehen machen, wenn es möglich wäre.

Bisher sei der 24-Jährige nie straffällig geworden, insgesamt sei er stets unauffällig gewesen, zitierte Richter Gerhard Ebner aus einem Gutachten, das dem Gericht vorlag. Auch das Rückfallrisiko sei nicht erhöht, las er weiter vor. Eine grundsätzliche Pädophilie könne aber nicht ausgeschlossen werden.

In Summe der Vergehen forderte Staatsanwältin Flavia Amza schließlich vier Jahre Freiheitsstrafe wegen zum Teil schwerem sexuellen Missbrauchs und dem Beschaffen von kinderpornografischen Inhalten. Die Verteidigung plädierte auf drei Jahre. Das Gericht entschied letztendlich zu drei Jahren und zehn Monaten. Darüber hinaus erhalte der junge Mann während der Haft eine Sexualtherapie.

DK