Neuburg
Gibt es bald Videoüberwachung auf dem Friedhof?

Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss spricht über besseren Schutz der Ruhestätten und höhere Beerdigungskosten

10.11.2022 | Stand 22.09.2023, 2:49 Uhr

Ob Videoüberwachung auf dem nach geschlossenen Friedhof möglich ist, diskutierte der Hauptausschuss der Stadt. Foto: Wagener

Von Maja Wagener

Neuburg – Eigentlich ging es um die Erhöhung der Beerdigungskosten auf den städtischen Friedhöfen in Neuburg, als bei der jüngsten Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses der Stadt die Frage nach Maßnahmen aufkam, um die letzten Ruhestätten vor Vandalismus zu schützen. Ein Vorschlag war, das Gelände mit Videokameras zu überwachen.

Damit nahmen die Ausschussmitglieder Bezug auf die jüngsten Fälle von Grablampenzerstörung auf dem Friedhof in der Franziskanerstraße (wir berichteten). Dort hatten zwei Jugendliche aus einer Wohngruppe an zwei Abenden um die 100 Grabstätten verwüstet. „Bei dem Thema habe ich mir mehr als einmal eine blutige Nase bei unserem bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz, Herrn Petri, geholt“, erklärte Oberbürgermeister Bernhard Gmehling (CSU) zur Videoüberwachung. Kameras dürften zum Beispiel nur nach Raub, Mord oder anderen schweren Gewalttaten im öffentlichen Raum eingesetzt werden.

Als Klaus Babel (FW) nachhakte, ob eine Überwachung möglich sei, wenn der Friedhof nachts zugeschlossen ist, reagierte Gmehling aufgeschlossen: „Das frage ich gerne nach.“ Dass man Sachen auch hochschaukeln könne, merkte Florian Herold (FW) an. „Ich glaube, dass viele Eltern mit ihren Kindern geredet haben. Wir leben in einer kleinen Stadt, in der sich Dinge auch selber regeln“, war sich der Stadtrat sicher.

Zuvor hatten die Ausschussmitglieder über die notwendige Erhöhung der Beerdigungskosten diskutiert. Stadtkämmerer Markus Häckl hatte angekündigt, dass die Verwaltung bis zum Herbst 2023 eine neue Gebührensatzung vorbereiten wolle, die dann, je nach Entscheidung des Stadtrats, bereits zum 1. Januar 2024 oder erst 2025 in Kraft treten solle. Nach der Erhöhung der Grabplatzgebühren 2019 und der Friedhofsunterhaltsgebühren zum 1. Januar 2022 seien nun die Beerdigungskosten an der Reihe. „Die wurden letztmalig 2013 erhöht“, wusste Häckl.

„Es is doch eh alles so teuer, jetzt mach ma das Sterben so teuer, dass es sich keiner mehr leisten kann“, brachte Gmehling den Beschlussvorschlag der Verwaltung auf den Punkt, der eine Gebührenerhöhung für 2025 vorsah. So soll den von der derzeitigen Krisensituation gebeutelten „Nutzungsberechtigten“, wie es in Amtsdeutsch heißt, eine weitere Kostenerhöhung erspart werden.

Unterstützt wurde das von Alfred Hornung (CSU): „Das ist ein ganz wichtiger Ort der Kommunikation.“ Zudem habe der städtische Friedhof auch einen Erholungswert, weshalb die Stadt nicht so streng sein solle. Dem widersprach Theodor Walter (Bündnis 90/Die Grünen) energisch: „Wir können uns nicht leisten, so großzügig zu sein.“ Er bezog sich dabei auf Erich Lösch. Der Rechnungsprüfer hatte auf den Verlust von mehr als 1,2 Millionen seit 2017 hingewiesen. Auf Nachfrage von Frank Thonig (WIND) präzisierte Häckl die jährliche Differenz auf 288000 Euro bei 700000 Euro Kosten insgesamt. Bei dem Fehlbetrag seien jede Menge kalkulatorische Kosten dabei, machte Gmehling klar.

Nach dem Vorschlag von Otto Heckl (CSU), in Zukunft in einem vierjährigen Turnus gemäßigt – „Ich glaube, das kommt bei den Bürgern besser an“, sagte er – zu erhöhen, beschloss der Ausschuss mit einer Gegenstimme, im Herbst 2023 über die dann vorliegende, neue Satzung zu entscheiden.

DK