Im Betrugsprozess gegen eine Schrobenhausener Heilpraktikerin und einen Ingolstädter Unternehmer sind am Dienstag mehrere Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt worden. Die Anträge hatten sich im Wesentlichen auf die Wirksamkeit des Präparats BG-Mun bezogen. Das Ingolstädter Landgericht legte Beschlüsse vor, die erläuterten, worauf es den Fokus richtet: auf mutmaßliche Heilversprechen.