Das ist bislang bekannt
Affenpocken: Erster Fall im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

25.07.2022 | Stand 22.09.2023, 20:46 Uhr

Diese elektronenmikroskopische Aufnahme aus dem Jahr 2003, die von den Centers for Disease Control and Prevention zur Verfügung gestellt wurde, zeigt reife, ovale Affenpockenviren (l.) und kugelförmige unreife Virionen (r.), die aus einer menschlichen Hautprobe im Zusammenhang mit dem Präriehundeausbruch von 2003 stammt. Foto: Cynthia S. Goldsmith/Russell Regner/CDC/AP/dpa

Das Gesundheitsamt hat an diesem Montag den ersten Fall von Affenpocken im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen und damit auch in der gesamten Region bestätigt. Es handelt sich um einen im Landkreis gemeldeten männlichen Patienten Anfang 30, wie das Landratsamt jetzt mitteilte.



Das Gesundheitsamt hat die Person sofort verständigt und die vom Robert Koch-Institut vorgeschriebene Quarantäne von 21 Tagen angeordnet; Kontaktpersonen wurden ermittelt. Bislang musste der Patient nicht im Krankenhaus behandelt werden.

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Hinweise des Gesundheitsamts

Affenpocken sind eine Virusinfektion und können bei immungeschwächten Personen, Kindern und älteren Menschen zu schweren Verläufen führen.Vor allem für Risikopatienten werden Impfungen gegen Affenpocken angeboten. Bayernweit gibt es aktuell 150 bestätigte Fälle, wie das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit am Montag auf Anfrage erklärte. „Alle 150 Personen haben typische, bislang nicht schwerwiegende Symptome“, teilte ein Sprecher mit.

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass eine Ansteckung mit Affenpocken bei engstem Körperkontakt erfolgt. Sie kann durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten und den typischen Hautveränderungen (Pocken) der Affenpocken-Infizierten stattfinden. Eine Übertragung durch Aerosole ist eher unwahrscheinlich. Bei einer Ansteckung kann es fünf bis 21 Tage dauern, bis erste Krankheitszeichen wie Fieber, Kopf-, Muskel- und Rückenschmerzen sowie Schwellungen der Lymphknoten auftreten. Später können auch Rötungen, Bläschen und Pusteln hinzukommen. Wer eine pockenähnliche Hautveränderung feststellt, sollte sich unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben. Enge Kontaktpersonen werden gebeten, sich zur Beratung an das Gesundheitsamt zu wenden.

DKtsk