„Nicht nachvollziehbar“
Stadt lehnt Überschwemmungsgebiete ab

Stellungnahmen zu Flächen an Schambach und Main-Donau-Kanal vom Stadtrat verabschiedet

25.02.2024 | Stand 25.02.2024, 14:00 Uhr

Nach Überzeugung des Wasserwirtschaftsamtes Landshut geht von der Schambach eine Überschwemmungsgefahr aus. Foto: Ehrlich

Die Stadt Riedenburg wehrt sich gegen die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten entlang des Main-Donau-Kanals und der Schambach. In der Sitzung des Stadtrats am Donnerstagabend wurden zwei Stellungnahmen einstimmig verabschiedet, in denen sich die Kommune entschieden gegen die vom Wasserwirtschaftsamt in Landshut und dem Landratsamt in Kelheim geforderte Maßnahme ausspricht.

Gefordert wird stattdessen ein Erörterungstermin mit der rechtzeitigen Unterrichtung der betroffenen Grundstückseigentümer. Generell war den Mitgliedern des Stadtrats aber bewusst, dass die Einwirkungsmöglichkeiten der Kommune gering seien und wahrscheinlich an der Sache nichts ändern würden.

Bürgermeister Thomas Zehetbauer (CWG) bezeichnete die Vorgehensweise von Wasserwirtschaftsamt und Landratsamt als „nicht nachvollziehbar“. Die Stadtverwaltung sei sich mit den Riedenburger Bürgern in ihrer Ablehnung der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten einig. Zudem sei wertvolle Zeit verloren gegangen. Der Vorgang sei zwar im Jahr 2019 im Amtsblatt veröffentlicht worden. Das werde von den Bürgern aber kaum gelesen und der Riedenburger Stadtrat sei über den für die Anwohner weitreichenden Eingriff nicht informiert worden.

Nach der mehrfachen Berichterstattung in unserer Zeitung waren bei der Stadtverwaltung 14 Stellungnahmen eingegangen. Das sagte die Hauptamtsleiterin Kristina Heil. Es sei zudem davon auszugehen, dass auch das Landratsamt Widersprüche erhalten habe.

Vize-Bürgermeister Martin Schwarzmeier (Bürgerliste) wies darauf hin, dass es entlang des Main-Donau-Kanals in den vergangenen 30 Jahren nicht zu Überflutungen gekommen sei. Er forderte das Wasserwirtschaftsamt auf, sich an die Vorgaben aus dem Wasserhaushaltsgesetz zu halten.

Der Dritte Bürgermeister Wolfgang Wirth (Freie Wähler) wies auf die Webseite des Wasserwirtschaftsamtes hin. Diese weise aus, dass in den genannten Bereichen keine Hochwassergefahr bestehe. „Die Behörde widerspricht sich selbst“, schlussfolgerte Wirth.

Der CSU-Fraktionssprecher Max Sedlmeier konnte nicht nachvollziehen, dass eine Regelung mit derart weitreichenden Folgen für die Anwohner nur im Amtsblatt veröffentlicht worden war. Vor allem für Gebäude mit Ölheizungen könnte es Probleme geben. Sedlmeier bedauerte, dass die Kommune von anderen Behörden „immer mehr bevormundet“ werde.

In der von der Stadt verabschiedeten Stellungnahme, die nun dem Landratsamt zugeht, wird betont, dass durch die geplante Festsetzung des Überschwemmungsgebietes bei den betroffenen Grundstückseigentümern massiv in deren Grundrecht auf Eigentum eingegriffen werde. Es wird auf den Wertverlust der betroffenen Grundstücke und Gebäude hingewiesen. Die Folge seien zudem steigende Versicherungsbeiträge. Generell wird das Vorhaben als „unverhältnismäßig“ eingestuft. Zudem hätten die bereits umgesetzten baulichen Maßnahmen zum Hochwasserschutz keine Berücksichtigung gefunden. Seit dem Bau des Main-Donau-Kanals sei eine Hochwassergefahr ohnehin ausgeschlossen. Damals seien zahlreiche Grundstücke in ihrer Höhenlage angepasst und der Wasserspiegel abgesenkt worden. Zudem könne der Wasserspiegel durch zwei Wehre beziehungsweise verschiedene Staumöglichkeiten jederzeit angepasst werden. Seitdem es die Wasserstraße in Riedenburg gibt, sei kein drastischer Pegelanstieg mehr zu verzeichnen gewesen.

Für die Bürger besteht in den kommenden Tagen letztmals die Möglichkeit, ihre Einsprüche bei der Stadt oder beim Landratsamt abzugeben. Die Einwendungsfrist dauert noch bis zum 1. März.

rat