Riedenburg
Böllern bei Burgen ist verboten: Schlösserverwaltung untersagt Feuerwerk

17.12.2022 | Stand 17.09.2023, 8:15 Uhr

Auch die Burg Prunn bei Riedenburg ist von dem Verbot betroffen. Foto: Schwägerl (Archiv)

Zum Jahresende weist die Bayerische Schlösserverwaltung darauf hin, dass am 31. Dezember 2022 und am 1. Januar 2023 ganztägig rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen keine Feuerwerkskörper oder sonstige Pyrotechnik abgebrannt werden dürfen.



Die Schlösserverwaltung untersagt jedes Abbrennen dieser Gegenstände, insbesondere auf den Schlossplätzen und in den Burginnenhöfen. In der Silvesternacht sind aufgrund der Brandgefahr auch einige Schlossplätze und Anlagen gesperrt. Eine Übersicht ist unter www.schloesser.bayern.de zu finden.

Diese Vorgabe dient der Verhütung einer erhöhten Brandgefahr: Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude erheblich. Diesbezüglich will die Schlösserverwaltung an die verheerenden Folgen von Großbränden in historischen Gebäuden erinnern, beispielsweise in der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar 2004. Alle Bürger, die in der Nähe eines Schlosses oder einer Burg den Jahreswechsel feiern wollen, sind aufgefordert, sich an das Verbot zu halten.

DK