Weitere Aktionen angekündigt
500 Bulldogs zu Bauernprotest in Kelheim erwartet – Protestkolonne auf B16 geplant

11.01.2024 | Stand 11.01.2024, 16:23 Uhr

Anlässlich einer Protestkundgebung wurden diese Bulldogs auf dem Ingolstädter Volksfestplatz geparkt – eine vergleichbare Aktion soll am Freitag in Kelheim stattfinden.

Weitere Bauernproteste im Kreis Kelheim am Freitag, 12. Januar, und am Montag, 15. Januar, kündigt der BBV an. Am Freitag sollen sich laut Organisator Severin Pausinger Landwirte mit etwa 500 Traktoren ab 10 Uhr auf dem Volksfestplatz Kelheim treffen.



Die Landwirte versammeln sich mit ihren Traktoren auf dem Volksfestplatz und den anliegenden Parkplätzen am sogenannten Donauvorland in Kelheim. Bereits bei der Anfahrt der Landwirte nach Kelheim vor Versammlungsbeginn kann es örtlich zu Verkehrsbehinderungen kommen. Es sind mehrere Sammelpunkte geplant, von denen die Landwirte morgens nach Kelheim fahren werden (Schöllwiese Mainburg, Agip-Tankstelle Elsendorf, Siegenburg, Gillamooswiese Abensberg, Gewerbegebiet Hausen, Industriestraße Bad Abbach, Turnhalle Essing). Das teilt das Landratsamt mit.

Eine vergleichbare Aktion gab es kürzlich in Ingolstadt. Um 11.15 Uhr sollen die Teilnehmer mit ihren Bulldogs in Kolonne mit Polizeibegleitung am Krankenhaus vorbei über die Nordtangente und B16 nach Abensberg und zurück fahren. Ein Sprecher des Landratsamtes sagt: „Es ist nicht auszuschließen, dass es im genannten Zeitraum, vor allem zur Mittagszeit, zu Beeinträchtigungen bei der Schülerbeförderung kommt.“

Bummel-Konvoi auf B16 zwischen Kelheim und Abensberg geplant

Auflagen wie Abstände zwischen Fahrzeugen seien anders als am vergangenen Montag nicht gemacht worden, sagt Pausinger. Daher dürfte es kaum möglich sein, den mit etwa 20 Stundenkilometern fahrenden Konvoi zu überholen. Anschließend soll auf dem Volksfestplatz Kelheim eine Kundgebung stattfinden. Die Rednerliste steht noch nicht fest.

Darüber hinaus wurde von einem Landwirt eine Kolonnenfahrt für den Abend in Abensberg angezeigt. 16:30 Uhr: Die Landwirte treffen sich um 16.30 Uhr mit ihren Traktoren bei der Gillamooswiese in Abensberg. Bei der Anfahrt kann es örtlich zu Verkehrsbehinderungen kommen. Die Kolonnenfahrt in Abensberg erstreckt sich beginnend von der Gillamooswiese ab 17 Uhr an der Münchner Straße über die Max-Bronold-Straße, dann entlang der Straubinger Straße bis zum „Kuchlbauerkreisel“ und im Anschluss wieder auf der gleichen Strecke zurück zur Gillamooswiese. Ende ist um 19 Uhr.

A93, B16 und B299 sollen erneut lahmgelegt werden

Am Montag ist eine Neuauflage der Proteste vom 8. Januar geplant. Von 5 bis 13 Uhr sollen die Auffahrten von A93, B16 und B299 blockiert werden. Welche Auflagen das Landratsamt dazu erlässt, war zum Redaktionsschluss am Donnerstag noch nicht bekannt.

Lesen Sie hier unseren Bericht über die Bauernproteste im Kreis Kelheim am 8. Januar

Laut Pausinger habe man mehr Bummelfahrten angemeldet, um zu vermeiden, dass es wieder zu nicht angemeldeten Protest-Corsos komme. Man arbeite konstruktiv mit Polizei und Landratsamt zusammen und wolle alle Auflagen einhalten.

Im Rahmen eines Kooperationsgesprächs tauschten sich die Vertreter des Landratsamtes, der Polizeiinspektionen sowie der Stadt Kelheim mit den Organisatoren vorab aus. Im Gespräch wurden die Organisatoren darauf hingewiesen, sich an die Beschränkungen des Landratsamtes Kelheim zu halten, so ein Sprecher. Zwar seien die Versammlungen am Montag, 8. Januar, ruhig und friedlich verlaufen. Dennoch sei es vereinzelt zu nicht angemeldeten Versammlungen gekommen. Die Voraussetzungen für „Spontandemonstrationen“ seien allerdings nicht gegeben, weshalb diese auch nicht toleriert würden.

Grundrecht auf Versammlungsfreiheit

Dazu erklärt das Landratsamt: Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist in Artikel 8 des Grundgesetzes verankert und kann nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Eine Genehmigungspflicht sieht das Versammlungsrecht aber nicht vor. Entsprechende beabsichtigte Versammlungen müssen daher „lediglich“ angezeigt werden, im Regelfall spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe. Das Landratsamt Kelheim als Kreisverwaltungsbehörde hat sodann die Möglichkeit, die Versammlung durch Auflagen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen, zu beschränken oder diese als letztes Mittel im Ausnahmefall zu untersagen. Die Rechtsprechung setzt dabei aber sehr hohe Hürden für ein gänzliches Verbot einer Versammlung. Zunächst sind seitens der Behörde alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine Versammlung – wenn auch unter Beschränkungen – zu ermöglichen und hierdurch die Versammlungsfreiheit zu gewährleisten.

Die vorherige Anzeigepflicht der Versammlung entfällt nur dann, wenn sich die Versammlung aus einem unmittelbaren Anlass ungeplant und ohne Veranstalter entwickelt, besagt das Bayerische Versammlungsgesetz. Die Voraussetzungen einer „Spontandemonstration“ sind im Hinblick auf den Protest gegen die Streichung der Agrardiesel-Begünstigung während der laufenden Protestwoche sowie im Vorfeld und im Anschluss an eine angezeigte Versammlung aber nicht gegeben.

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