Beilngries
Erhöhung der Friedhofsgebühren

Stadtrat beschließt angepasste Friedhofsgebührensatzung

15.07.2022 | Stand 22.09.2023, 21:11 Uhr

Die Stadt verlangt künftige höhere Friedhofsgebühren. Foto: F. Rieger

Beilngries – Bürgermeister Helmut Schloderer (BL/FW) sprach von „einer der kleinen Stellschrauben, die wir haben“, um die kommunalen Einnahmen zu erhöhen. Gemeint waren damit die Friedhofsgebühren. Und dass es angesichts der enorm angespannten Finanzlage der Stadt dringend angezeigt sei, hier tätig zu werden, habe das Landratsamt mit Bezug zum diesjährigen Beilngrieser Haushalt angemahnt, wie Schloderer in Erinnerung rief. Daher habe man im Rathaus eine angepasste Friedhofsgebührensatzung mit einer „moderaten“ Erhöhung ausgearbeitet. Diese wurde nun am Donnerstag dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Man habe in den vergangenen Jahren in die städtischen Friedhöfe investiert, Stichwort Urnenbestattung – in einem Maße, das über die Gebühren freilich niemals gegenzufinanzieren sei, so Schloderer. Und auch mit Blick auf die Beträge, die Nachbargemeinden verlangen, sei eine Anpassung der zuletzt 2018 geänderten Gebührensatzung allemal zu rechtfertigen.

Es ergeben sich folgende Veränderungen, identisch für alle städtischen Friedhöfe in Beilngries und in den Dörfern (sofern es die einzelnen Bestattungsformen dort gibt): Familiengrab jährlich bislang 56 Euro, künftig 85 Euro, Einzelgrab von 28 auf 45 Euro, Kindergrab von 14 auf 15 Euro, Urnenerdgrab von 28 auf 45 Euro, Urnenwandnische von 56 auf 100 Euro, Sammelurnengrab von 28 auf 45 Euro und Waldurnengrab von 56 auf 60 Euro. Einen Unterschied zwischen Stadt und Ortsteilen gibt es wegen der verschiedenen Ausstattung bezüglich der Nutzungsgebühr des Leichenhauses in einem Sterbefall. In der Stadt erhöht sich der Betrag von bislang 150 auf künftig 175 Euro, in den Ortsteilen von 100 auf 120 Euro.

Das Gremium stimmte der neuen Friedhofsgebührensatzung geschlossen zu. Diskussionsbedarf gab es nicht.

rgf