Tag 22 im sogenannten Doppelgängerinnen-Mord von Ingolstadt beginnt mit einer Unterbrechung. Der für diesen Tag geladene, wichtige Zeuge ist nicht erschienen. Der Vorsitzende Richter erlässt Haftbefehl und lässt den Zeugen vorführen. Der Mann hatte sich im Tag geirrt. Und belastet die Angeklagte schwer.