Der Angeklagte macht psychische Probleme und eine Kaufsucht für sich geltend und das Ingolstädter Schöffengericht muss in einem recht ungewöhnlichen Betrugsverfahren nun herausfinden, inwieweit tatsächlich Krankheitsgründe ursächlich für den Kaufrausch waren, der den 32-jährigen Mann aus dem Landkreis Eichstätt 2020 und 2021 in 21 angeklagten Fällen zu teils äußerst raffinierten Gaunereien bei Onlinebestellungen und Käufen in einem Elektronikmarkt getrieben haben soll.
Das zweitägige Verfahren vor dem Amtsgericht wirft Schlaglichter sowohl auf die Gefahren ungezügelten Konsumierens und...