Von Bernd Heimerl
Der Verurteilte beteuert, keine bösen Absichten gehabt zu haben, und seine Pflichtverteidigerin spricht von einem möglichen Missverständnis, das ihren Mandanten in große Schwierigkeiten gebracht hat: Als das Ingolstädter Amtsgericht im Januar einen Hilfsarbeiter aus der Stadt wegen versuchter Kindesentziehung zu einer einjährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilte (DK berichtete), war das eine vergleichsweise harte Strafe, die sicher auch Abschreckungswirkung haben sollte.
Am Donnerstag hat der Mann nun in einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht versucht,...