„Mitarbeiter_innen“
Gericht verkündet Entscheidung im Streit um Gendersprache bei Audi

29.07.2022 | Stand 22.09.2023, 20:34 Uhr

Rechtsanwalt Dirk Giesen, Mandant Alexander B. und Rechtsanwalt Burkhard Benecken (l-r) sitzen in einer Kanzlei in Wesel. −Foto: Fabian Strauch/dpa

Im Prozess um eine geschlechtergerechte Sprache bei Audi will das Landgericht Ingolstadt am Freitag um 8.30 Uhr eine Entscheidung verkünden.



Ein Mitarbeiter der Konzernmutter VW, der mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten muss, hatte den Ingolstädter Autohersteller auf Unterlassung verklagt. Der Kläger sieht durch Audis Gender-Leitfaden seine allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt (Az. 83 O 1394/21).

In der mündlichen Verhandlung im Juni war eine gütliche Einigung gescheitert. Die Anwälte der Audi AG lehnten es ab, die Genderformen aus allen E-Mails an den VW-Prozessmanager und den dazugehörigen Anhängen zu entfernen. Dies sei nicht praktikabel, meinten sie.

Darum geht es

Der Autobauer hatte im vergangenen Jahr eine Unternehmensrichtlinie zu Gendersprache erlassen. „Audi möchte gendersensible Formulierungen von nun an in der internen und externen schriftlichen Audi Kommunikation allgegenwärtig machen“, begründete das Unternehmen den Schritt im März 2021. Dies sei ein Zeichen für Gleichberechtigung und solle die Vielfalt der Geschlechter besser abbilden.

Der Kläger stört sich daran, dass seitdem in der Kommunikation mit ihm Genderformen wie der Unterstrich („Mitarbeiter_innen“) genutzt werden sollen. Sein Anwalt Dirk Giesen betonte, der Kläger „möchte in Ruhe gelassen werden mit dieser Gendersprache“. Die im Leitfaden vorgeschriebene Verwendung führe zu neuer Diskriminierung und verletzte seine Persönlichkeitsrechte. Audi soll nach Ansicht des Klägers verpflichtet werden, ihm keine Mails, Mailanhänge und Präsentationen mit diesen sogenannten Gender-Gaps mehr zu schicken - und bei Verstößen 100.000 Euro zahlen.

Kein Grundsatzurteil

Der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand fasste den Unterlassungsantrag des Klägers so zusammen: „Der Gender-Gap muss weg.“ Es werde aber kein Grundsatzurteil geben, betonte der Richter. Es gehe nur um den konkreten Einzelfall.

Unterstützt wird die Klage von dem unter Experten umstrittenen Verein Deutsche Sprache, der das Gendern generell ablehnt und von einer „Ideologie“ spricht. Andere Organisationen der Sprachpflege sehen eine Notwendigkeit des Genderns, appellieren aber an die Einhaltung der grammatikalischen Regeln. So sieht die Gesellschaft für deutsche Sprache eine Doppelnennung („Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“) positiv, den Unterstrich im Wort oder das Gendersternchen („Mitarbeiter*innen“) hingegen problematisch.

− dpa