Ingolstadt
Fahrerwechsel während der Fahrt?

Zwei Fälle vor dem Amtsgericht – Richter muss sich außerdem mit Hundewelpen-Schmuggel beschäftigen

14.06.2022 | Stand 22.09.2023, 22:16 Uhr

Zu zwei Fällen mussten Richter am Amtsgericht ein Urteil fällen: Eine Frau soll Welpen aus Rumänien nach Deutschland geschmuggelt, ein Mann vor der Polizeikontrolle noch während der Fahrt den Fahrersitz getauscht haben. Foto: Seitz (Archiv)

„Im Zweifel für den Angeklagten“ und „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ sind zwei bekannte strafrechtliche Grundsätze. Wegen des ersten Grundsatzes hat das Ingolstädter Amtsgericht am Montag einen 30 Jahre alten Mann freigesprochen, der vor einer Polizeikontrolle mit seinem Beifahrer Platz getauscht haben soll. Und wegen des zweiten Grundsatzes muss eine 35-jährige Frau, die Hundewelpen aus Rumänien importiert hat, eine Geldbuße von 2300 Euro zahlen.

Die 35-Jährige räumte ein, im Januar vergangenen Jahres vier Welpen nach Deutschland eingeführt zu haben, um sie hier zu verkaufen. Dass für die Einfuhr eine Erlaubnis erforderlich ist, habe sie nicht gewusst, betonte die Rumänin. Auch habe sie nicht gewusst, dass importierte Hunde gegen Tollwut geimpft sein müssen. Das Eichstätter Veterinäramt hat deshalb zwei Bußgeldbescheide über 4300 Euro ausgestellt, gegen die die Frau Einspruch eingelegt hat. Amtsrichter Christian Schilcher ließ sich von dem Einwand „Ich hab’ nix gewusst“ nicht beeindrucken, ermäßigte das Bußgeld allerdings um 2000 Euro, weil die 35-Jährige glaubhaft versichert hat, für die vier Rassehunde in Rumänien jeweils 500 Euro bezahlt zu haben.

Amtsrichter Peter Hufnagl hatte über einen anderen Fall zu entscheiden: Einer Zivilstreife war im Februar dieses Jahres auf der Autobahn A9 ein Kleintransporter mit drei Bauarbeitern aufgefallen. Als man den Transporter überholt und zum Ausfahren auf den Rastplatz Köschinger Forst aufgefordert habe, sei dieser „viel langsamer geworden“, erinnerte sich der Fahrer des Polizeiwagens. Im Rückspiegel habe er beobachtet, wie der Fahrer mit dem äußeren der nebeneinander sitzenden Beifahrer den Platz getauscht habe.

Der Angeklagte, der zunächst gefahren sein soll und zum damaligen Zeitpunkt keinen Führerschein hatte, hat den Fahrerwechsel bestritten. Als man den Polizeiwagen erkannt habe, sei es zwar in der Fahrerkabine zu einem „hektischen Tumult“ gekommen. Aber nur deshalb, weil „wir natürlich nicht angeschnallt waren“, ließ der 30-Jährige über seine Dolmetscherin erklären. Sein rumänischer Arbeitskollege, der bei der Fahrt in der Mitte gesessen hatte, bestätigte dies bei seiner Zeugenvernehmung.

Hufnagl konnte sich nicht mit der erforderlichen Sicherheit von dem Fahrerwechsel überzeugen. Wegen der klaren Aussage des Beifahrers und der Tatsache, dass der Polizist selbst gefahren ist und im Rückspiegel die Vorgänge in der Kabine des Kleintransporters „nicht durchgehend“ und nur „mit beachtlichem Abstand“ habe beobachten können, hob er den Strafbefehl auf, mit dem der Angeklagte zur Zahlung von 40 Tagessätzen verurteilt worden war.

Außerdem, so der Richter weiter, sei bei einem Fahrerwechsel nicht nur mit einer Verringerung der Geschwindigkeit, sondern auch mit Schlingerbewegungen zu rechnen, die der Polizist gerade nicht beobachtet hat. „Sollte ein Fahrerwechsel stattgefunden haben, ham’s Glück g’habt“, sagte er schmunzelnd zum Angeklagten.

DK