Ingolstadt
190 Beschäftigte reagierten nicht: Wirrwarr um Einrichtungsbezogene Impfpflicht

03.08.2022 | Stand 22.09.2023, 20:22 Uhr

Teil-Impfpflicht: Das Wirrwarr geht weiter. Foto: dpa

Das Wirrwarr um die einrichtungsbezogene Impfpflicht geht weiter: Wie die Pressestelle am Dienstag mitteilte, erstellt das städtische Gesundheitsamt aktuell keine neuen Bescheide mehr. Es folgt damit einer neuen Empfehlung des bayerischen Gesundheitsministeriums.



Bundestag und Bundesrat hatten im Dezember 2021 beschlossen, dass Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen bis zum 15. März einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen. Daraufhin wurden in Ingolstadt rund 650 Personen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, vom städtischen Gesundheitsamt gebeten, Impf- oder Genesenen-Nachweise, Bestätigungen über die Teilnahme an einem Impfberatungsgespräch sowie ärztliche Atteste bei Kontraindikation gegen die Covid-19-Impfung vorzulegen.

Rund 190 Personen hätten bisher nicht auf die Schreiben reagiert

Auf Nachfrage des DK teilte die Stadt jetzt mit, rund 190 Personen hätten bisher nicht auf die Schreiben reagiert; sie wurden im Juli nun per förmlichem Bescheid aufgefordert, innerhalb von vier Wochen Nachweise vorzulegen. Ende Juli allerdings hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege den Gesundheitsämtern mitgeteilt, dass derzeit Rechtsfragen zum Vollzugsverfahren gerichtlich geklärt würden. Es wurde daher empfohlen, bis auf Weiteres keine neuen Bescheide zur Vorlageaufforderung zu erstellen. Das Gesundheitsamt Ingolstadt folgt dieser Empfehlung. Bisher ausgestellte Bescheide blieben allerdings bestehen, heißt es.