Mit einem perfiden Verbrechen muss sich seit Dienstag die 1. Strafkammer des Ingolstädter Landgerichts befassen: Zu ahnden ist ein Überfall auf einen behinderten Mann in dessen Wohnung an der Manchinger Straße im vergangenen November.
Mit einem perfiden Verbrechen muss sich seit Dienstag die 1. Strafkammer des Ingolstädter Landgerichts befassen: Zu ahnden ist ein Überfall auf einen behinderten Mann in dessen Wohnung an der Manchinger Straße im vergangenen November.
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